Anerkennung der bundesnahen Unternehmen als Gesellschaften des öffentlichen Interesses im Sinne des Revisionsaufsichtsgesetzes
19.4389 · Postulat · 2019-11-12
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, ob es sinnvoll wäre, Artikel 2 Buchstabe c des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) so anzupassen, dass alle bundesnahen Unternehmen künftig als Gesellschaften des öffentlichen Interesses erachtet oder zumindest als solche behandelt werden.
Begründung
Dieses Postulat wird im Rahmen der Inspektion der GPK-S zur PostAuto-Affäre eingereicht. Die Begründung für das Postulat findet sich in den Feststellungen und Schlussfolgerungen des Berichtes der GPK-S vom 12. November 2019 zur PostAuto-Affäre (Kap. 8.2.4). Zusammenfassend handelt es sich um folgende Punkte:
Im Rahmen der PostAuto-Affäre stellten sich verschiedene Grundsatzfragen zur Rolle der externen Revisionsstellen der bundesnahen Unternehmen.
Die Vertreter der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) haben gegenüber der Kommission darauf hingewiesen, dass bestimmte bundesnahe Unternehmen (die Post, aber auch die SBB und Skyguide) nicht als Gesellschaften des öffentlichen Interesses im Sinne von Artikel 2 Buchstabe c des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) gelten, weil sie weder Finanzunternehmen noch börsenkotierte Gesellschaften sind. Laut RAB hat dies das Risiko zur Folge, dass die Prüfung nicht von den erfahrensten Revisoren durchgeführt wird.
Die GPK-S hält diese Situation für besonders problematisch. Da diese Unternehmen sowohl in finanzieller Hinsicht als auch im Hinblick auf ihren Beitrag zum Service public von sehr grosser Bedeutung für den Bund sind, erachtet es die GPK-S als zentral, dass sie von den externen Revisionsstellen die grösstmögliche Aufmerksamkeit erhalten. Deshalb ersucht sie den Bundesrat, zu prüfen, ob es nicht sinnvoll wäre, das Gesetz so anzupassen, dass alle bundesnahen Unternehmen als Gesellschaften des öffentlichen Interesses im Sinne des RAG erachtet oder zumindest als solche behandelt werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.