19.4398 · Dringliche Interpellation · 2019-12-04
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
In Grenzregionen häufen sich gewalttätige Straftaten. Von Angriffen auf Frauen, brutalen Raubüberfällen auf Geldtransporter und Bancomaten, Einbruchserien oder umherstreifenden, bewaffneten Jugendbanden wird berichtet. Allein in der kleinen Genfer Grenzgemeinde Perly-Certoux wurden in den letzten Monaten vier Frauen und ein Teenager überfallen. Doch auch im Tessin, in der Ostschweiz, im Jura, in der Waadt und anderen Regionen schlagen die lokalen Behörden Alarm. Die Bevölkerung ist verunsichert und fordert, dass der Staat seine Kernaufgabe - für Recht und Ordnung zu sorgen - wahrnimmt. In den Grenzregionen steht der Bund mit der Sicherung der Grenze gemeinsam mit den Kantonen in der Verantwortung. Aus diesem Grund wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu möglichen dringlichen Massnahmen zu beantworten:
1. Nimmt der Bundesrat die Verschlechterung der Sicherheitslage in den Grenzregionen wahr, und nimmt er die Bedenken der lokalen Behörden und der Bevölkerung ernst?
2. Welche unmittelbaren Massnahmen bzw. Mittel gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um die Sicherheit in den Grenzregionen wieder zu gewährleisten?
3. Ist der Bundesrat namentlich bereit, temporäre Grenzkontrollen zur Gewährleistung der inneren Sicherheit und öffentlichen Ordnung anzuordnen, wie sie im Schengener Grenzkodex vorgesehen sind?
4. Wäre das Grenzwachtkorps mit dem derzeitigen und geplanten Bestand in der Lage, temporäre Grenzkontrollen oder andere zusätzliche Massnahmen durchzuführen?
5. Wäre die Militärpolizei in der Lage, das Grenzwachtkorps punktuell zu unterstützen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat nimmt die Bedenken der lokalen Behörden und der Bevölkerung sehr ernst. Die Sicherheitslage in der Schweiz und insbesondere auch in den Grenzgebieten wird laufend analysiert. Eine allgemeine Verschlechterung der Sicherheitslage in den Grenzregionen kann jedoch nicht bestätigt werden.
2. Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität ist eine Priorität. Die zuständigen Kantons- und Bundesbehörden (Kantonspolizeien, Eidgenössische Zollverwaltung [EZV], Fedpol) arbeiten eng zusammen. Strategische und operative Treffen mit den Partnerbehörden der Grenzregionen finden regelmässig statt, um die Sicherheitslage zu beurteilen, Ermittlungen zu koordinieren sowie operative Massnahmen zu ergreifen. Die Schweiz hat zudem mit allen Nachbarstaaten Abkommen abgeschlossen, welche die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit regeln und insbesondere zum Ziel haben, die grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen. Die Zusammenarbeit im Rahmen dieser Abkommen erweist sich als zielführend. Der internationale Informationsaustausch mit Frankreich und Italien wird durch die Zentren für Polizei- und Zollzusammenarbeit in Genf und Chiasso unterstützt. An der Basis ist auch die direkte Zusammenarbeit mit den Behörden der Nachbarstaaten wichtig. Gemischte Patrouillen werden durchgeführt, Ermittlungen oder Einsätze werden koordiniert. Ein Ergebnis der internationalen Kooperation war zum Beispiel die Festnahme von mehreren verdächtigen Personen in Frankreich, welche planten, einen Geldtransporter in der Schweiz zu überfallen.
Für die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität wird insbesondere auch auf technische Hilfsmittel wie zum Beispiel stationäre oder flexibel einsetzbare Kameras, Systeme zur automatischen Alarmierung und mobile Abfragegeräte zurückgegriffen. Diese dienen der unmittelbaren Auswertung von Informationen und ermöglichen somit ein gezieltes Eingreifen. Zudem führt der gezielte Einsatz technischer Hilfsmittel zu einer Effizienzsteigerung der Sicherheitsorgane ohne zusätzliche Personalressourcen.
Massnahmen zur automatischen Schliessung von Grenzübergängen bedürften einer vertieften Prüfung.
Der Bundesrat verweist zudem auf seine Antwort auf die Interpellation Pantani vom 18. September 2019 (19.4048, "Wiedereinführung ständig besetzter Zollübergänge").
3. Für eine Wiedereinführung systematischer Grenzkontrollen sieht der Bundesrat derzeit keinen Anlass.
4. Die EZV kann durch Verstärkungseinsätze einzelne Regionen bei der Durchführung der Kontrollen personell unterstützen, wobei diese Kräfte in der heutigen EZV-Organisation aus anderen Regionen abgezogen werden müssten und somit an anderen Orten fehlen würden. Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der EZV und der zukünftigen einheitlichen operativen Grundausbildung werden die personellen Einsatzmittel für solche Verstärkungseinsätze erweitert, was auch die Durchhaltefähigkeit erhöhen wird. Mit der Zusammenlegung von Zoll und Grenzwachtkorps in einen Direktionsbereich werden Verstärkungseinsätze vermehrt möglich sein. Die EZV setzt vermehrt auf moderne technische Hilfsmittel sowie eine umfassende Risikoanalyse, um gezielter und effizienter gegen grenzüberschreitende Kriminalität vorgehen zu können.
5. Die Militärpolizei wäre in der Lage, die EZV bei grenzpolizeilichen Aufgaben zu unterstützen. Dabei gelten die Voraussetzungen gemäss Artikel 67 des Militärgesetzes. Für einen solchen Unterstützungseinsatz sieht der Bundesrat derzeit keinen Bedarf.
Antwort des Bundesrates.