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19.4414 · Interpellation · 2019-12-09

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Dank meinem eidgenössischen Meisterdiplom hatte ich das Glück, in meinem Betrieb mehr als 25 Landwirtschaftslehrlinge ausbilden zu dürfen und ich weiss, was diese Ausbildung einem jungen Menschen abverlangt.

Nach der dreijährigen Lehre haben Lernende bis zur Erlangung des Fähigkeitszeugnisses Landwirtin EFZ oder Landwirt EFZ zwischen 6000 und 7000 Stunden in die Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule und in das Selbststudium investiert.

Das Fähigkeitszeugnis kann nach Artikel 32 der Verordnung über die Berufsbildung (BBV) auch mit zwei Jahren praktischer Erfahrung auf einem landwirtschaftlichen Betrieb und wöchentlich einem Tag Berufsschule erlangt werden. Personen, die bereits eine Lehre abgeschlossen haben, erhalten so einfacheren Zugang zum Beruf als Landwirtin oder Landwirt.

Nach mehr als 4000 Ausbildungsstunden im Betrieb und 640 Schulstunden können die Anwärterinnen und Anwärter auf das Fähigkeitszeugnis zur Prüfung antreten.

Unter Berücksichtigung der hohen Anforderungen an die Landwirtschaft und der immer strengeren Auflagen in unserem Beruf, insbesondere in Bezug auf landwirtschaftliche Praktiken, die Boden- und Ressourcenschonung, die Tierhaltung, und den verantwortungsvollen Einsatz von Pestiziden und von Antibiotika, frage ich mich, ob es sinnvoll ist, dass für die Direktzahlungskurse, die im Rahmen der Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (DZV) Personen mit einer nicht landwirtschaftlichen Berufsausbildung den Zugang zu Direktzahlungen ermöglicht, nur 250 Stunden verlangt werden.

Ich stelle dem Bundesrat folgende Frage:

1. Weckt der Begriff "Direktzahlungskurse" nicht den Eindruck, dass Bäuerinnen und Bauern nur auf den Erhalt von Direktzahlungen aus sind?

2. Wäre es nicht sinnvoller, wenn wir für die Landwirtinnen und Landwirte von morgen eine sich ständig entwickelnde Berufsbildung von hoher Qualität schaffen, um so den zahlreichen Herausforderungen zu begegnen, denen sich der Berufstand stellen muss?

3. Welche landwirtschaftspolitischen Ziele werden mit einem Kurs mit dem einzigen Zweck, Direktzahlungen zu erhalten, verfolgt?

4. Ein Fähigkeitszeugnis ist die Minimalanforderung für den Zugang zu verschiedenen Investitionshilfen. Sollte es also nicht auch die Minimalanforderung für Direktzahlungen sein?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat teilt diese Ansicht nicht. Die korrekte Bezeichnung nach Direktzahlungsverordnung lautet "landwirtschaftliche Weiterbildung".

2. Die Ausbildungsinhalte der landwirtschaftlichen Grundbildung werden von der Branche und der Organisation der Arbeitswelt festgelegt. Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese Inhalte periodisch den neuen und teils rasch ändernden Anforderungen angepasst werden müssen. Dies betrifft beispielweise Fragen rund um die Auswirkungen des Klimawandels und der Digitalisierung. Ebenfalls gehört die Prüfung der Frage dazu, ob die Ausbildung EFZ Landwirtschaft von drei auf vier Jahre verlängert werden soll.

3. Die von der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz in Zusammenarbeit mit der massgebenden Organisation der Arbeitswelt geregelte landwirtschaftliche Weiterbildung ist sehr wertvoll. Sie ermöglicht Personen mit einer anderen Grundbildung und Erfahrungen in anderen Bereichen, die Direktzahlungsberechtigung zu erlangen. Die Weiterbildung besteht aus einer Kombination von Berufspraxis und Unterricht und bildet die Grundlage für eine gute Betriebsführung. Personen, die diese Weiterbildung abschliessen, können die gemeinwirtschaftlichen Leistungen in gleicher Qualität erbringen wie solche mit landwirtschaftlicher Grundbildung. Wie Auswertungen der Verstösse gegen die Direktzahlungsbestimmungen aus dem Agrarinformationssystem des Bundes zeigen, gibt es diesbezüglich bisher keine Unterschiede. Ohne diese Option müssten beispielsweise 40-jährige noch ein EFZ Landwirtschaft abschliessen, was Auswirkungen auf Familie, Einkommen und Berufstätigkeit hat. Die Kenntnisse einer nicht-landwirtschaftlichen Grundbildung sind auf dem Landwirtschaftsbetrieb oft wertvoll. Beispielsweise kann ein Landmaschinenmechaniker, Maurer oder Zimmermann die Erfahrung aus dem erlernten Beruf sehr gut in der Landwirtschaft einsetzen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass eine gute Ausbildung in der Landwirtschaft wichtig ist und die bisherigen unterschiedlichen Wege bestehen bleiben sollen.

4. Mit der Agrarpolitik 2022+ sollen die Ausbildungsanforderungen für neue Bezüger von Direktzahlungen erhöht werden. Es ist vorgesehen, dass eine Grundbildung mit EFZ abgeschlossen werden muss und zusätzlich drei betriebswirtschaftliche Module der Betriebsleiterschule besucht werden müssen. Diese Module bezwecken eine Stärkung des betriebswirtschaftlichen Wissens. Die Erhöhung der Anforderungen an die Ausbildung für neue Bezüger von Direktzahlungen lassen sich durch die Studie von Agroscope "Wirtschaftliche Heterogenität auf Stufe Betrieb und Betriebszweig" (Markus Lips, Agroscope Science Nr. 53 / 2017) begründen. Die Studie zeigt, dass sowohl mit einer höheren landwirtschaftlichen als auch mit einer höheren ausserlandwirtschaftlichen Ausbildung ein besserer Arbeitsverdienst erzielt werden kann.

Antwort des Bundesrates.