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19.4454 · Interpellation · 2019-12-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

An der 141. Voll-Versammlung der Interparlamentarischen Union (IPU) vom 13.-17. Oktober 2019 in Belgrad wurde eine historische Resolution verabschiedet, welche die Parlamente dazu auffordert, die notwendigen gesetzgebenden und politischen Massnahmen zu ergreifen, um bis 2030 eine flächendeckende Gesundheitsversorgung (Universal Health Coverage) zu erreichen. Das Ziel der Resolution ist, dass allen Personen der Zugang zur Grundversorgung ermöglicht wird und für alle finanzierbar ist.

Die Parlamente werden daher aufgerufen, entsprechende Gesetze zu erlassen, damit allen Personen ohne Diskriminierung ein Zugang zur öffentlichen Gesundheit und zur medizinischen Versorgung garantiert werden kann. Dies soll nicht nur gesetzlich verankert werden, sondern auch in die Praxis umsetzbar sein.

Die Resolution basiert auch auf der politischen Erklärung zur flächendeckenden Gesundheitsversorgung, welche die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet hatte.

Als einer der drei Berichterstatter von der Resolution, welche ich in Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation WHO ausgearbeitet wurde, bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Hat das BAG entsprechende Strategien und Massnahmen festgelegt, um auf die Resolution der IPU und der Vereinten Nationen zu antworten, damit die Schweizer Delegation bei einer nächsten Sitzung der IPU über positive Resultate berichten kann?

2. Versichert der Bund, alle möglichen Massnahmen zu ergreifen, damit die selbstständige Finanzierung gewährleistet werden kann, ohne dass damit der Finanzhaushalt der Schweizer/innen um 10 Prozent ihres Budgets übersteigt und ohne, dass Bürgerinnen und Bürger aufgrund ihrer finanziellen Lage auf die Versorgung verzichten müssen?

3. Wie trägt die Schweiz zu den Gesamtzielen der Resolution bei, d.h. zur Erreichung der flächendeckenden Gesundheitsversorgung bis 2030 in allen Ländern und wie trägt die Schweiz zur globalen Gesundheitssicherheit, d.h. zur Verknüpfung nationaler und internationaler Bemühungen zur Prävention von z.B. Epidemien, bei?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Schweiz hat sich im Jahr 2019 aktiv am internationalen Austausch zur flächendeckenden Gesundheitsversorgung (Universal Health Coverage) beteiligt und sie konnte erfolgreich die Schwerpunkte auf die Aspekte Patientensicherheit und Qualität, nachhaltige Finanzierung der Gesundheitsversorgung sowie Sicherstellung der flächendeckenden Gesundheitsversorgung in Notsituationen legen. Dieses positive Resultat erlaubt die laufenden nationalen Arbeiten mit den internationalen Forderungen aus den vorliegenden Resolutionen und Erklärungen zu verknüpfen.

Durch das im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) verankerte Versicherungsobligatorium ist der Zugang zur Gesundheitsversorgung für die gesamte Schweizer Bevölkerung im Grundsatz gewährleistet. Damit die Gesundheitsversorgung auch den Bedürfnissen spezifischer Patientengruppen gerecht wird, setzen Bund und Kantone gemeinsam mit den betroffenen Akteuren der Gesundheitsversorgung seit vielen Jahren verschiedenste Strategien und Programme um.

2. Die Kosten im Gesundheitswesen wachsen. Dies schlägt sich in den Krankenkassenprämien nieder. Der Bundesrat hat daher beschlossen zu handeln, damit die Prämien für die Versicherten bezahlbar bleiben. Am 21. August 2019 hat er dem Parlament ein Massnahmenpaket zur Kostendämpfung vorgelegt. Ein zweites Massnahmenpaket wird im ersten Quartal 2020 in die Vernehmlassung geschickt.

Das KVG sieht in Artikel 65 für Versicherte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen staatliche Unterstützungsleistungen in Form der individuellen Prämienverbilligung vor. Mit dem Ziel einer Entlastung von Familien mit tiefen und mittleren Einkommen reduzieren die Kantone die Prämien für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung um mindestens 50 Prozent. Die Reduktion für Kinder wird ab 2021 mindestens 80 Prozent betragen. Allerdings hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 1. Dezember 2017 zum Postulat 17.3880 Humbel "Überprüfung der Finanzierung der Prämienverbilligung" festgestellt, dass mehrere Kantone ihre Beteiligung an der Prämienverbilligung in den letzten Jahren reduziert haben. Er ist der Auffassung, dass ein solcher Rückzug der Kantone bei der Finanzierung der Prämienverbilligung ein Problem darstellt. Im Bericht in Erfüllung des oben genannten Postulats, der im ersten Semester 2020 vorgestellt wird, analysiert der Bundesrat die Wirksamkeit des Prämienverbilligungssystems und macht Vorschläge zur Verbesserung des Finanzierungskonzepts.

3. Die Schweiz setzt sich in den relevanten Internationalen Organisationen und Gesundheitsgremien für die Erreichung der universellen flächendeckenden Gesundheitsversorgung bis 2030 ein. Im Rahmen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) beteiligt sich die Schweiz als Mitgliedsstaat an den Diskussionen. Auch in der Verhandlung zur Ausarbeitung der politischen Erklärung zur flächendeckenden Gesundheitsversorgung, welche die Generalversammlung der Vereinten Nationen im September 2019 verabschiedet hat, konnte die Schweiz ihre Schwerpunkte einbringen. Basierend auf der Gesundheitsaussenpolitik 2019-2024 setzt sich die Schweiz international zudem spezifisch für die Sicherstellung der flächendeckenden Gesundheitsversorgung in Notsituationen ein und hat eine entsprechende Initiative lanciert.

Die Schweiz will durch die Verknüpfung von nationalen und internationalen Arbeiten den Schutz ihrer Bevölkerung vor globalen Gesundheitsrisiken verbessern. Dazu beteiligt sie sich in der WHO an der Stärkung des internationalen Systems zur Früherkennung, Überwachung, Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten. Die Schweiz engagiert sich zudem im Rahmen der "Global Health Security Agenda" insbesondere für Laborsicherheit und die Bekämpfung der zunehmenden Resistenz gegen Antibiotika sowie die damit verbundene internationale Koordination.

Antwort des Bundesrates.