19.4479 · Interpellation · 2019-12-18
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Die deutsche Finanzkontrolle hat den nachlässigen Umgang mit dem Schengen-Abkommen scharf kritisiert. Konkret heisst es: "Die Schengen-Staaten haben in den vergangenen Jahren Visumsanträge unzureichend geprüft und Personen bei der Einreise in den Schengen-Raum nachlässig kontrolliert." Es geht um notwendige und vereinbarte Standards wie einheitliche Vorgaben für die Erteilung von Schengen-Visa und um ein bemängelter "Mindestumfang der Kontrollen an den Aussengrenzen", die in der Zuständigkeit der nationalen Behörden der Schengen-Staaten liegt. Der Rechnungshof fordert deshalb das Innenministerium und die Regierung dazu auf, "sich auf europäischer Ebene für die ordnungsgemässe und konsequente Anwendung der Schengener Sicherheitsinstrumente einzusetzen."
Im Jahr 2018 bearbeiteten die Schengen-Staaten insgesamt 16 Millionen Visumsanträge. Im gleichen Jahr habe "kein einziger Schengen-Staat die erforderlichen Daten vollständig an die EU-Datenbank übermittelt." Solche zum Zwecke der illegalen Asylantragstellung beantragte Visa seien gezielt und vermehrt an bestimmten, die Ausstellung offensichtlich leichtfertiger handhabenden Visumsstellen im aussereuropäischen Ausland getätigt worden. Mindestens zwei Schengen-Partner nahmen 2015 und 2017 keinen vollständigen Informationsabgleich mit Hilfe der EU-Datenbanken vor. Ende 2016 nahmen einige Schengen-Staaten bei der Einreise auf Flug- und Seehäfen keine Kontrolle von aus Drittstaaten Einreisenden und keinen Abgleich der EU-Datenbanken vor. Weiter war beispielhaft an einer Prüfung des Jahres 2017 die Abfrage der EU-Datenbanken zur Prüfung der Berechtigung solcher Schengen-Visa "in jedem zweiten Fall unvollständig." Bereits bei 400 000 erteilten Schengen-Visa sei "die Qualität der im System hinterlegten Fingerabdrücke unzureichend". Im Ergebnis bedeutet die lasche, gegen Schengen-Vorschriften verstossende Vergabe von Visa ein Einfallstor in unsere Sozialsysteme. Das Problem sei der EU-Kommission schon länger bekannt.
1. Gefährdet diese Praxis unsere Sicherheit?
2. Sind diese Missstände dem Bundesrat bekannt? Warum sind sie nicht im Gutachten vom Februar 2018 erwähnt? Wo sind sie festgehalten?
3. Wie viele Personen sind dank den schlecht überprüften Visa-Anträgen in die Schweiz gelangt?
Falls keine Zahlen vorhanden sind: Wie können diese erhoben werden?
4. Besteht ein Zusammenhang mit den sans-papiers?
5. Was tut der Bundesrat dagegen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Sicherheit der Schweiz durch die Schengen-Assoziierung nicht gefährdet, sondern erhöht wird. Darüber hinaus beinhaltet die Schengen-Zusammenarbeit Instrumente zur stetigen Verbesserung der Anwendung der geltenden Rechtsgrundlagen. Die Europäische Kommission führt in Zusammenarbeit mit den Schengen-Staaten jedes Jahr Evaluierungsbesuche in den Staaten durch, um die einheitliche und korrekte Anwendung des Schengen-Besitzstands zu überprüfen. Auf Grundlage dieser Evaluierungen werden gegebenenfalls Empfehlungen ausgesprochen, deren Umsetzung von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit den Schengen-Staaten verfolgt wird. Ausserdem wurden in jüngster Zeit verschiedene Anstrengungen auf europäischer Ebene unternommen, um die Sicherheit im Schengen-Raum zu erhöhen.
2. Der Bundesrat kennt die Herausforderungen zur Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des Schengen-Besitzstands. Im Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats (15.3896) "Die volkswirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Schengen-Assoziierung der Schweiz" lag der Fokus auf den finanziellen und volkswirtschaftlichen Aspekten der Schengen-Assoziierung der Schweiz, und nicht auf Fragen der Anwendung des Abkommens. Das EJPD erstattet den Geschäftsprüfungskommissionen jedoch regelmässig Bericht über den Stand der Umsetzung des Schengen-Besitzstands einschliesslich der Ergebnisse der obengenannten Evalierungen.
3. Sämtliche Schengen-Staaten haben die Visumanträge gemäss den einheitlichen Vorgaben des Visakodex und der entsprechenden Weisungen zu prüfen. Es handelt sich um Einzelfallprüfungen. Die Beurteilung, ob ein Gesuch korrekt bearbeitet wurde, müsste daher für jedes Gesuch einzeln erfolgen. Eine solche Erhebung liegt nicht vor und wäre nur mit einem unverhältnismässig grossen Aufwand möglich.
4. Es bestehen keine Anhaltspunkte, wonach die Visumpraxis der Schengen-Staaten einen Einfluss auf die Sans-Papiers in der Schweiz hat.
5. Die Schweiz ist sowohl auf fachlicher als auch auf politischer Ebene in zahlreichen Arbeitsgruppen der EU vertreten und arbeitet an der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands und der einheitlichen Anwendung mit. Weiter nehmen Schweizer Experten an den Schengen-Evaluierungen der Europäischen Kommission und der Schengen-Staaten teil. Schliesslich nutzt die Schweiz die Möglichkeit, unrechtmässig erlangte Visa an der Grenze aufzuheben oder im Rahmen des vorgängigen Visumkonsultationsverfahrens ihr Veto einzulegen, wenn sie von anderen Schengen-Staaten konsultiert wird.
Antwort des Bundesrates.