Missachtet das EDA die parlamentarischen Beschlüsse zum Budget (UNO-Flüchtlingsforum) wie auch die gesetzlichen Vorgaben (Kohäsionsmilliarde)?
19.4493 · Interpellation · 2019-12-18
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Aktuell findet das Uno Flüchtlingsforum in Genf statt. Gemäss NZZ vom 17. Dezember 2019 soll dieses Forum sogar in regelmässigen Abständen wiederholt werden. Kosten scheinen bei solchen Entscheidungen zweitrangig zu sein. Gleichzeitig hat das Parlament am 3. Dezember 2019 entschieden, den Kohäsionsbeitrag an ausgewählte EU-Staaten nicht zu bezahlen, solange die EU die Schweiz diskriminiert. Allerdings scheinen bereits die Projekte für den 2. Schweizer Beitrag in Planung zu sein, obwohl die Gelder nicht gesprochen werden können, solange die EU der Schweiz die Börsenäquivalenz verweigert. Auch in diesem Bereich werden offenbar Kosten generiert, ohne den Willen des Parlaments zu reflektieren. Daher wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
1. Inwiefern finanziert die Schweiz das Flüchtlingsforum in Genf, entweder direkt über Beiträge und Leistungen als Gastgeber sowie indirekt über die Mitgliedschaft in internationalen Organisationen? Wie hoch belaufen sich diese Kosten (inklusive Personalaufwand) und in welchem Budgetposten sind diese ausgewiesen?
2. Inwiefern gibt es in der Uno eine Kostenbremse für die Durchführung von internationalen Konferenzen, Foren und anderen Veranstaltungen? Wer entscheidet ob es sich um eine einmalige oder wiederkehrende Veranstaltung handelt und wer die Kosten berappt? Hat die Schweiz als Gastgeber ein besonderes Mitspracherecht im Bereich der Finanzierung bzw. dem Durchführungsort solcher Projekte. In welchen Budgetposten werden die Kosten für die Schweiz bezüglich solchen Veranstaltungen ausgewiesen?
3. Welche Projekte, die durch den zweiten Schweizer EU-Beitrag finanziert werden sollen, sind bereits in Planung? Auf wie hoch belaufen sich die Kosten für diese Planung und in welchem Budgetposten sind diese ausgewiesen? Wie rechtfertigt der Bundesrat sein Vorpreschen in der Planung für diese Projekte, welche das Parlament auf Eis gelegt hat, solange die Diskriminierung durch die EU anhält?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018 beschlossen den UNO-Flüchtlingspakt anzunehmen. Der Flüchtlingspakt wurde anschliessend am 17. Dezember 2018 mit der Zustimmung von 181 Staaten von der UNO-Generalversammlung verabschiedet. Das erste globale Flüchtlingsforum wurde ein Jahr nach der Verabschiedung organisiert, um die Umsetzung des Paktes zu diskutieren. Die Kosten für das Flüchtlingsforum wurden vom UNO Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) übernommen. Als Gaststaat übernahm die Schweiz die anfallenden Kosten für die Sicherheit hochrangiger Teilnehmer. Diese Kosten werden über das Budget der Genfer Polizei abgedeckt. Als Co-Gastgeber des Forums hat die Schweiz, gemeinsam mit der Stadt und dem Kanton Genf einen Empfang für rund 1'200 Delegierte am Forum offeriert. Das Budget des EDA hierfür lag bei CHF 20'000. Als Teil des Rahmenprogramms des Forums hat das EDA gemeinsam mit dem UNHCR zudem ein Fussballturnier organisiert, an welchem Flüchtlinge, Delegierte sowie Fussballspieler aus der Region teilgenommen haben und für die Öffentlichkeit zugänglich war. Für diesen Anlass wurden rund CHF 22'500 budgetiert. Die Kosten für den Empfang wie für das Fussbalturnier wurden über die Mittel für die Gaststaatpolitik 2016-2019 gemäss Botschaft zu den Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat (BBI 2014 9229) gedeckt.
2. Eine "Kostenbremse" in diesem Sinn gibt es nicht. Im Rahmen der UNO entscheiden die Mitgliedsstaaten über Mandate, in deren Rahmen auch festgelegt werden kann, dass eine internationale Konferenz, ein Forum oder eine andere Veranstaltung stattfindet. Das Globale Flüchtlingsforum geht auf einen Vorschlag im Bericht des Hochkommissars für Flüchtlinge zurück (A/73/12 (Part II), Paragraphen 17-19), welcher am 17. Dezember 2018 von der UNO-Generalversammlung angenommen wurde (Resolution A/RES/73/151). In der Regel legen die Mitgliedsstaaten auch das Format inklusive Dauer fest, und ob es sich um eine einmalige oder eine wiederkehrende Veranstaltung handelt. In der gleichen Resolution wurde festgehalten, dass das Flüchtlingsforum alle vier Jahre stattfinden soll. Die Mitgliedsstaaten entscheiden ebenfalls, wie die Veranstaltung finanziert wird: entweder wird sie in das reguläre Budget der UNO übernommen, das von den Mitgliedstaaten verabschiedet und von allen Mitgliedsstaaten anteilsmässig mit ihren Pflichtbeiträgen bezahlt wird, oder sie wird durch freiwillige Beiträge von einzelnen Mitgliedsstaaten finanziert. Das EDA kann sowohl bei der Verhandlung des Mandats für eine internationale Konferenz als auch bei den Verhandlungen des UNO-Budgets Einfluss nehmen. Die Pflichtbeiträge der Schweiz werden aus dem Budget des EDA bezahlt. Der Gesamtbeitrag der Schweiz an das Hochkommissariat für Flüchtlinge (für alle Programme und Aktivitäten) belief sich 2019 auf rund CHF 40 Millionen. Die rechtliche Grundlage des vom EDA gestellten Beitrags ist das Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0). Die hierfür aufgebrachten Mittel werden dem Rahmenkredit zur Finanzierung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe für Entwicklungsländer gemäss Bundesbeschluss vom 26. September 2016 belastet (BBl 2016 8097).
3. Es befinden sich noch keine Projekte des Zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten in der Planung. Die Schweiz wird in einem ersten Schritt mit den betreffenden Partnerländern nun Gespräche führen, um die möglichen Bereiche der Zusammenarbeit festzulegen. Rechtliche Verpflichtungen geht der Bundesrat erst mit dem Abschluss der bilateralen Abkommen mit den Partnerländern zur Umsetzung des Zweiten Schweizer Beitrags ein. Der Bundesrat wird diese Abkommen nicht unterzeichnen, solange diskriminierende Massnahmen der EU vorliegen. Die detaillierte Planung und Ausarbeitung der Projekte erfolgen erst danach.
Antwort des Bundesrates.