19.4502 · Interpellation · 2019-12-19
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
1. Was hält der Bundesrat von der Idee, Rahmenbedingungen für einen Dritt-Investoren-Markt in Gebäudesanierungen zu schaffen?
2. Wie könnten attraktive Rahmenbedingungen geschaffen werden, um einen solchen Markt hervorzurufen?
3. Wie kann ein solcher Markt geschaffen werden, unter maximaler Garantie der Grund-Eigentumsrechte?
4. Welche Probleme/Hindernisse sind bei der Idee berücksichtigen?
Begründung
Mit der Annahme des Energiegesetzes durch das Schweizer Stimmvolk im Jahre 2017 wurde faktisch der Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Obwohl die Befürworter der ES2050 der Bevölkerung weismachten, das neue Gesetz löse die Schweizerischen Energieprobleme für 40 Franken, bleibt bisweilen unklar, wie der 35 Prozent-Anteil der Kernenergie in Zukunft ersetzt werden soll. Gerade im Winter wird es keine Lösung sein, die Bandenergie der Schweizer Kernkraftwerke mit fluktuierender Energie aus Photovoltaik zu ersetzen. Im Winter gibt es eine signifikant tiefere Sonneneinstrahlung und gleichzeitig mehr Energiebedarf durch die Wärmeerzeugung. Sollte zunehmend mit Strom geheizt und die Elektromobilität ausgebaut werden, vergrössert sich die Stromlücke im Winter zusätzlich. Um die Lücke zu schliessen kommt den Wärmesanierungen von Gebäuden in der Schweiz eine zentrale Rolle zu. Das bestehende Energiegesetz - mit integriertem Gebäudeprogramm - führt derweil zu Mitnahmeeffekten, vermag aber die nötigen Investitionen in Gebäude nicht hervorzurufen. Gerade die Sanierung vieler älterer Einfamilienhäuser könnte einen wesentlichen Beitrag leisten, die Lücke zu schliessen. Den Eigentümer bleibt der Zugang zu entsprechendem Kapital aber oft verwehrt, weil Hypotheken an die jeweiligen Eigentümer gebunden sind. Aus diesen Gründen ist über die Möglichkeit nachzudenken, Rahmenbedingungen für einen Investoren-Markt für Gebäudesanierungen zu schaffen. Entsprechende Renditen sollten möglichst einfach an die jeweilige Immobilie gebunden werden und über einen Eigentümerwechsel hinaus gelten können. Mit einem neuen Modell könnte der Gebäudepark der Schweiz schneller aufgewertet werden. Die daraus resultierenden tieferen Energiekosten für den Eigentümer könnten für den Dritt-Investor als Kapitalrendite festgemacht werden.
Stellungnahme des Bundesrates
Zu den Fragen 1 bis 3
Neben dem etablierten Hypothekenmarkt, inkl. speziellen "Umweltdarlehen" zu günstigen Konditionen, besteht mit dem Energiespar-Contracting (ESC) ein weiteres marktwirtschaftliches Instrument, mit welchem Dritte in energetische Gebäudesanierungen investieren können. Dabei finanziert ein Dritter, in der Regel ein Energiedienstleister, die Sanierung. Der Eigentümer schuldet ihm (als Kreditnehmer) einen Zins in der Höhe der Energiekosteneinsparungen, welche aus der Sanierung entstehen. Ein ESC kann unter anderem bei Stockwerkeigentum interessant sein. Wenn sich mehrere Parteien gemeinsam für eine energetische Sanierung entscheiden sollen, ist oft die Aufteilung der Kosten ein Hemmnis, was durch ein ESC entschärft werden kann. Des Weiteren können sich auch Einfamilienhauseigentümer bspw. innerhalb eines Quartiers zusammenschliessen und gemeinsam ein ESC durchführen. Dadurch profitieren sie neben der Fremdfinanzierung durch den Energiedienstleister auch von Skaleneffekten aufgrund der Grösse des Projekts. Damit das ESC-Modell auch bei Mietliegenschaften attraktiv wird, prüft das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) derzeit eine Revision der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen vom 9. Mai 1990 (VMWG; SR 221.213.11). Die Revision soll es ermöglichen, die Zinszahlungen (an den Kreditgeber) im Umfang der Energiekosteneinsparung über die Nebenkosten auf die Mieter zu überwälzen. Zurzeit darf nur der wertvermehrende Anteil von energetischen Sanierungen über den Mietzins auf die Mieter überwälzt werden. Mit der geplanten Revision sollen vermehrt energetische Sanierungen bei Mietliegenschaften generiert werden.
Aufgrund der bereits bestehenden Investitionsmöglichkeiten sieht der Bundesrat zurzeit keinen Bedarf, weitere Rahmenbedingungen im Sinne des Interpellanten anzupassen.
Zur Frage 4
Die grössten Hemmnisse für energetische Gebäudesanierungen sind fehlendes Know-how oder zu geringe ökonomische Anreize. Mit dem Programm EnergieSchweiz steuert der Bund dagegen. EnergieSchweiz legt aktuell einen grossen Fokus auf das Thema Wärmebedarf und informiert die Bevölkerung mit verschiedenen Kampagnen über die Möglichkeiten und Vorteile von Gebäudesanierungen und Heizungsersatz. Zudem stehen im Rahmen der laufenden Revision des CO2-Gesetzes zusätzlich zum bestehenden Gebäudeprogramm weitere Fördermassnahmen zur Diskussion. Zu nennen sind hier Förderbeiträge für den Ersatz fossiler Heizungen oder Beiträge zur Absicherungen von langfristigen Risiken von Investitionen in die klimaverträgliche Modernisierung von Gebäuden.
Antwort des Bundesrates.