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19.4511 · Motion · 2019-12-19

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, umfassende Massnahmen zur besseren Sicherung der Landesgrenze und zur Eindämmung der grenzüberschreitenden Kriminalität zu ergreifen. Das Paket soll nebst präventiven und repressiven Massnahmen in Zusammenarbeit mit den Kantonen namentlich folgende Instrumentarien enthalten:

1. Ein permanentes Monitoring grenzüberschreitender Straftaten als Basis zur Ergreifung situativ notwendiger Massnahmen.

2. Die Definition von Kriterien, bei deren Erfüllung der Bundesrat temporäre systematische Grenzkontrollen gemäss Schengener Grenzkodex anordnet.

3. Die Schaffung entsprechender Dispositive seitens des Grenzwachtkorps und/oder der Militärpolizei, damit die Kontrolltätigkeit an der Landesgrenze situativ verstärkt werden kann, ohne dass diese andernorts eingeschränkt werden muss.

4. Die Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten und den Herkunftsstaaten von Kriminaltouristen.

5. Die Schaffung der notwendigen Grundlagen, damit Personen an der Landesgrenze die Einreise verweigert bzw. im Rahmen mobiler Kontrollen im Landesinnern eine unmittelbare Ausweisung vollzogen werden kann, wenn Verdacht besteht, dass diese Personen in der Schweiz kriminelle Handlungen begehen könnten.

6. Die Beschaffung und den vermehrten Einsatz technischer Hilfsmittel zur besseren Überwachung der Landesgrenze.

Sofern die Anpassung gesetzlicher Grundlagen notwendig ist, hat der Bundesrat der Bundesversammlung die entsprechenden Erlassentwürfe zu unterbreiten.

Begründung

In Grenzregionen häufen sich gewalttätige Straftaten. Von Angriffen auf Frauen, brutalen Raubüberfällen auf Geldtransporter und Bankomaten, Einbruchserien oder umherstreifenden, bewaffneten Jugendbanden wird berichtet. Allein in der kleinen Genfer Grenzgemeinde Perly-Cedoux wurden in den letzten Monaten vier Frauen und ein Teenager überfallen. Doch auch im Tessin, in der Ostschweiz, im Jura, in der Waadt und anderen Regionen schlagen die lokalen Behörden Alarm. Die Bevölkerung ist verunsichert und fordert, dass der Staat seine Kernaufgabe - für Recht und Ordnung zu sorgen - wahrnimmt. In den Grenzregionen steht der Bund mit der Sicherung der Grenze gemeinsam mit den Kantonen in der Verantwortung.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Gewährleistung der inneren Sicherheit ist eine prioritäre Staatsaufgabe, die den Kantonen und in gewissem Umfang auch dem Bund obliegt. Die Motionärin hat verschiedene Massnahmen, die die tägliche Arbeit des Bundes und der Kantone zur umfassenden Wahrung der Sicherheit der Landesgrenzen ausmachen, benannt. Die dem Bundesrat beantragten Massnahmen spiegeln daher Bemühungen wider, die sich bereits weitgehend in der Umsetzung oder in der Entwicklung befinden, wie nachfolgendend ausführlich erläutert wird. Aus diesem Grund wird die Motion zur Ablehnung beantragt. Der Bundesrat möchte jedoch betonen, dass er diese Ablehnung als positives Zeichen betrachtet. Die Ablehnung zeigt, dass die Ziele des Bunderates mit den Anliegen der Mitunterzeichnenden, Massnahmen zu ergreifen und der von der Motionärin festgestellten Unsicherheit der Schweizer Bevölkerung zu begegnen, übereinstimmen.

1. Die Entwicklung der grenzüberschreitenden Kriminalität wird sowohl auf nationaler wie auch auf kantonaler Ebene laufend beobachtet und evaluiert. Daran beteiligt sind das Bundesamt für Polizei (fedpol), die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV), die fünf regionalen Lagezentren der kantonalen Polizeikorps, diverse operationelle bi- oder trinationale Plattformen sowie die Analyseeinheiten der Polizei- und Zollkooperationszentren in Chiasso und in Genf. Auf Basis dieser Analysen werden die Bedürfnisse identifiziert und die notwendigen operationellen Massnahmen eingeleitet. Mit Hilfe dieser Strukturen oder der Kombination der Informationen, die sie liefern, besteht bereits ein hinreichender Überblick über die grenzüberschreitende Kriminalität.

2. Die Voraussetzungen für die Wiedereinführung der Grenzkontrolle an den Binnengrenzen legt der Schengener Grenzkodex fest. Demnach müssen ausserordentliche Umstände und eine erhöhte Bedrohungslage vorliegen. Zudem muss die Wiedereinführung der Grenzkontrollen verhältnismässig sein. Der Bundesrat hat die Frage einer nationalen ex-ante-Definition dieser Kriterien verschiedentlich untersucht. So hat er sich zum Beispiel in einem Kurzbericht an die SIK-N vom 20. August 2014 (Voraussetzungen der vorübergehenden Wiedereinführung von Personenkontrollen an der Binnengrenze) dazu geäussert.

Eine ex-ante-Definition solcher Kriterien wird als nicht zielführend angesehen. Die Handlungsoptionen des Bundesrates würden dadurch im Voraus unnötig eingeschränkt. Für einen Entscheid über die Wiedereinführung von Grenzkontrollen sind eine Vielzahl von Faktoren zu berücksichtigen, welche nicht abschliessend festgelegt werden können. Ein solcher Entscheid lässt sich einzig im Ereignisfall und gestützt auf eine sorgfältige und umfassende Lagebeurteilung treffen.

3. Die Weiterentwicklung der EZV hat unter anderem das Ziel, dass zukünftig mit eigenen Mitteln entsprechende Verstärkungseinsätze ohne Sicherheitsverlust andernorts durchgeführt werden können, da alle operativen Mitarbeitenden der EZV in einer Organisationseinheit zusammengefasst und befähigt werden, im Rahmen einer Kontrolle sowohl Waren, Personen als auch Transportmittel zu kontrollieren. Die aktuell laufende Totalrevision des Zollgesetzes soll einen solchen effizienten und flexiblen Einsatz in Zukunft erlauben. Seitens Armee ist das Anliegen dieser Motion ebenfalls erfüllt. Die Armee verfügt bereits heute über ein Dispositiv, um die EZV mit ihrem Grenzwachtkorps im Bedarfsfall subsidiär mit Berufs- und Milizformationen zu unterstützen.

4. Die Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ist eine Daueraufgabe. Wie bereits in Beantwortung auf die dringliche Interpellation 19.4398 vom 4. Dezember 2019 ("Dringende Massnahmen gegen die grenzüberschreitende Kriminalität") erwähnt, ist die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität für die Kantons- und Bundesbehörden eine Priorität. Der Informationsaustausch unter den involvierten Parteien funktioniert weitgehend. Strategische und operative Treffen finden regelmässig oder anlassbezogen statt. Bestehende Instrumente der internationalen Zusammenarbeit, unter anderem Polizeiabkommen mit den Nachbarstaaten, werden laufend evaluiert und wo nötig weiterentwickelt sowie modernisiert.

5. Was die Schaffung der notwendigen Grundlagen zur Einreiseverweigerung oder Ausweisung von verdächtigen Personen betrifft, so ist bereits heute der sofortige Vollzug von Wegweisungen aus der Schweiz möglich und wird entsprechend umgesetzt. Gemäss Artikel 64d des Ausländer- und Integrationsgesetzes (SR 142.20) kann unter anderem im Falle einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung die sofortige Wegweisung angeordnet werden. Bei Nichtbefolgung kann die Wegweisung unter Zwang vollzogen werden. Gegebenenfalls kann eine Inhaftierung angeordnet werden, um den Vollzug der Wegweisung zu gewährleisten. Der Bundesrat erachtet diese Grundlagen für den sofortigen Wegweisungsvollzug für ausreichend.

6. Die Polizei- und Grenzkontrollbehörden setzen diverse technische Hilfsmittel ein und entwickeln diese weiter. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind vorhanden. So setzt die EZV zum Beispiel stationäre oder flexibel einsetzbare Kameras, Systeme zur automatischen Alarmierung und mobile Abfragegeräte ein. Ein wichtiger Aspekt ist auch der Informationsaustausch mit in- und ausländischen Behörden. Diesbezüglich werden sowohl die nationalen wie auch die internationalen Systeme, insbesondere im Rahmen der Schengener Zusammenarbeit, weiterentwickelt und eingesetzt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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