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Portfolioförderung für Gebäudesanierungen. Der Zugang zu Förderungen von Energieeffizienz- und CO2-Reduktionsmassnahmen ist zu vereinfachen

19.4515 · Motion · 2019-12-19

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Vorschlag (Massnahmen oder Gesetzesänderungen) zu unterbreiten, damit Förderungen von Energieeffizienz- und CO2-Reduktionsmassnahmen im Gebäudebereich, die vom selben Eigentümer im selben Kalenderjahr beantragt werden, zusammengefasst und vereinfacht bei einer zentralen Stelle eingereicht werden können (Portfolioförderung).

Begründung

Zur Erreichung der Klimaziele und der Umsetzung der Energiestrategie 2050 Heute obliegt die finanzielle Förderung von Einzelprojekten zur Energieeffizienzsteigerung oder CO2-Reduktion im Gebäudebereich den Kantonen. Auf Grund des föderalistischen Systems ist es für Eigentümer von mehreren Liegenschaften, die in verschiedenen Kantone gelegen sind (z.B. institutionelle Investoren) heute sehr aufwendig, die Übersicht über die verschiedenen Fördermöglichkeiten im Gebäudebereich zu behalten und dem entsprechend auch in den Genuss derselben zu kommen. Eine Vereinfachung des Prozesses zur Beantragung von Fördergeldern im Sinne einer Portfolioförderung für Gebäude desselben Eigentümers, welche bei einer zentralen Stelle beantragt werden könnte, würde helfen, die Gebäudesanierungsrate zu beschleunigen. Dabei können die kantonalen Zuständigkeiten gewahrt werden.

Die Finanzierung könnte gemäss Artikel 53 Absatz 1 EnG durch Finanzhilfen an Einzelprojekten erfolgen, wobei zu prüfen ist, ob diese Finanzierung in monetärer Form oder in Form von Emissionszertifikaten bereitgestellt werden soll, damit die Ziele der Klimawende für den Gebäudepark schneller und unkomplizierter erreicht werden können.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat kann das Anliegen des Motionärs insofern nachvollziehen, als die föderalen Strukturen bei der Förderung energetischer Sanierungen für die gesuchstellenden Gebäudeeigentümer tatsächlich unvorteilhaft sind und mit ein Grund für die zu tiefe Sanierungsrate in der Schweiz sein könnten. Eine Unterstützung des Bundes bei der administrativen Abwicklung wäre aber nicht angebracht, da die Eingabe der Gesuche klar Sache der sanierungswilligen Gebäudeeigentümer ist. In der Privatwirtschaft stehen dafür erfahrene und kompetente Fachleute zur Verfügung.

Der Bund wird sich aber bei den Kantonen dafür einsetzen, dass sie für eine weitere Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahren besorgt sind.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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