19.4564 · Interpellation · 2019-12-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Medienplatz Schweiz steht vor grossen Herausforderungen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat im August 2019 beschlossen, ein Massnahmenpaket zur Förderung der Medien bis im Sommer 2020 auszuarbeiten. Es soll Onlinemedien und Zeitungen unterstützen und deren Rahmenbedingungen verbessern. Zur aktuellen Situation der SRG und der 34 privaten Radio- und Fernsehveranstalter mit Abgabenanteil wurde nichts kommuniziert.
Das Finanzierungsvolumen (Medienabgabe+Werbeeinnahmen) der SRG und der privaten Radio- und Fernsehveranstalter mit Abgabenanteil entwickelt sich ebenfalls stark rückläufig. Auch sie sind von den aktuellen Umwälzungen im Werbemarkt direkt betroffen und müssen einschneidende Einsparungen vornehmen. Die Abgabeneinnahmen der SRG sind seit über zwei Jahren bei 1,2 Milliarden plafoniert. Bei den konzessionierten privaten Veranstaltern (Lokalradios, Privatfernsehen) beläuft sich der Abgabenanteil fix auf 81 Millionen Franken, dies ebenfalls ohne Berücksichtigung der rückläufigen Werbeeinnahmen.
Diese Situation könnte in den nächsten Jahren die Erfüllung des Leistungsauftrags der SRG und der Radio- und Fernsehveranstalter mit Abgabenanteil gefährden. Eine solche Entwicklung würde dem Service-public-Gedanken klar zuwiderlaufen. Am 4. März 2018 hat sich das Schweizer Stimmvolk sehr deutlich für einen starken medialen Service public ausgesprochen. Voraussetzung dafür ist eine stabile Finanzierung - für die SRG und für die 34 privaten Anbieter mit Abgabenanteil.
Auch der Bundesrat hat im Juni 2016 in seinem Bericht zum medialen Service public festgehalten, dass er langfristig ein Finanzierungsvolumen der SRG und der regionalen Service-public-Veranstalter im bisherigen Umfang anstrebt. Es stellen sich somit folgende Fragen:
1. Erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, angesichts dieser Gesamtentwicklungen, neben dem sich in Arbeit befindenden Massnahmenpaket zur Förderung der Onlinemedien und Zeitungen auch die Situation der SRG und der privaten Radio- und Fernsehveranstalter mit Abgabenanteil zu überprüfen?
2. Ist er noch immer der Meinung, dass das Finanzierungsvolumen der SRG und der 34 Radio- und Fernsehveranstalter mit Abgabenanteil im bisherigen Umfang erhalten bleiben soll?
3. Ist er gewillt, Massnahmen zur Kompensation der rückläufigen Werbeeinnahmen zu prüfen? Als wie dringlich erachtet er solche Massnahmen?
Stellungnahme des Bundesrates
Antwort zur Frage 1
Gemäss Artikel 36 RTVG bringt der Verwaltungsrat der SRG dem UVEK die Konzernrechnung, die Jahresrechnung, den Voranschlag und die Finanzplanung zur Kenntnis. Auf Basis dieser Unterlagen ist der Bundesrat über die wirtschaftliche Entwicklung der SRG im Bild.
Im Rahmen der Konzessionsverlängerungen wurden nebst weiteren Informationen auch die finanzielle Mittelfristplanungen 2020 bis 2023 (Erfolgsrechnung, Bilanz, Geldflussrechnung) der Regionalveranstalter geprüft. Somit sind auch die wirtschaftlichen Verhältnisse der Regionalveranstalter bekannt.
Der Bundesrat erachtet es zum heutigen Zeitpunkt nicht als notwendig, noch weitere Prüfungen zu veranlassen.
Antwort zu den Fragen 2 und 3
Die regionalen Radio- und Fernsehveranstalter mit Gebührenanteil haben im Sommer 2019 glaubhaft nachgewiesen, dass sie für die Periode 2020-2023 in der Lage sind, die erforderlichen Investitionen und den Betrieb zu finanzieren. Sie gingen dabei von der aktuellen Mittelzuteilung aus der Abgabe aus. Mit der Erhöhung des Abgabenanteils von 67,5 Millionen Franken auf 81 Millionen Franken ab dem 1. Januar 2019 wird das gesetzliche Maximum von 6 Prozent der Abgabe ausgeschöpft.
Die SRG hat bei der Erstellung des Budgets 2019 rückläufige Einnahmen aus der Werbung und den Plafond von 1,2 Mrd. aus der Haushalts- und Unternehmensabgabe antizipiert und in der Folge die Strukturen den neuen Verhältnissen angepasst. Die Kosteneinsparungen erzielen ihre Wirkung allerdings teilweise mit einer gewissen Zeitverzögerung. Grundsätzlich muss die SRG in der Lage sein, mit einer vorausschauenden Unternehmensplanung auf Schwankungen kurzfristig reagieren zu können. Dies gehört zum unternehmerischen Risiko. Aktuell belaufen sich die dem Markt ausgesetzten und damit nicht garantierten Erträge auf rund 20 Prozent der Gesamteinnahmen.
Der Bundesrat wird die Entwicklung der kommerziellen Einnahmen der SRG aber im Auge behalten. Gleichzeitig analysiert er die Einnahmen aus der Haushalts- und Unternehmensabgabe und legt die Höhe und die Verwendung der Abgabe auch in einer langfristigen Perspektive fest, um starke Ausschläge zu vermeiden.
Bei der Festlegung der Abgabe für Radio und Fernsehen ab 2021 wird der Bundesrat den mittelfristigen Finanzbedarf für die verschiedenen Verwendungszwecke und die Marktentwicklungen berücksichtigen.
Seine Entscheidungen betreffend einer allfälligen Anpassung des Plafonds aus der Abgabe wird er Mitte 2020 treffen.
Antwort des Bundesrates.