Finanzielle Mittel, die ursprünglich für die elektronische Stimmabgabe vorgesehen waren, sollen zur Förderung der politischen Beteiligung junger Menschen verwendet werden.
19.4581 · Postulat · 2019-12-20
Bundeskanzlei
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, inwieweit ein Teil der finanziellen Mittel, die für die Einführung des E-Votings vorgesehen waren, für die Förderung der Wahlbeteiligung von jungen Stimmberechtigten eingesetzt werden könnte, solange das E-Voting noch nicht eingeführt ist.
Begründung
Obwohl das E-Voting oft als ein Instrument zur Förderung der Stimmbeteiligung von jungen Schweizerinnen und Schweizern betrachtet wird, hat sich das Jugendparlament 2019 vorerst klar gegen seine Einführung ausgesprochen. Gemäss einem Bericht des Bundesrates aus dem Jahr 2002 würde die Einführung des E-Votings in der ganzen Schweiz Kosten in der Grössenordnung von 400 bis 620 Millionen Franken verursachen, die jährlichen Mehrkosten für die Sicherheit nicht miteinberechnet. Eines der Hauptargumente, welches die Befürworterinnen und Befürworter des E-Votings vorbringen, ist die vermeintlich höhere Stimmbeteiligung von jungen Wahlberechtigten. Es gibt aber auch anderen Möglichkeiten, um das politische Interesse dieser Altersgruppe zu wecken. Tatsächlich fehlt es den jungen Wahlberechtigten an politischem Bewusstsein. Es werden jedoch nur wenige konkrete Massnahmen ergriffen, um junge Menschen dazu zu bringen, wählen zu gehen und sich für die Themen zu interessieren. Wenn diese jungen Menschen mit 18 das Stimmrecht erhalten, bekunden viele unter ihnen - mangels Erfahrung - Schwierigkeiten, über die Fragestellungen in Zusammenhang mit der Abstimmung nachzudenken. Daher ist es notwendig, junge Menschen in der Entwicklung ihres Interesses an der Politik zu unterstützen, damit sie so die Fähigkeit entwickeln, sich zu konkreten Themen klar auszudrücken. Werden finanzielle Mittel, die ursprünglich für das E-Voting vorgesehen waren, dazu verwendet, Initiativen zur Förderung des politischen Interesses junger Menschen zu unterstützen, könnte dies vergleichsweise sehr positive Auswirkungen auf das Wahlverhalten dieser Altersgruppe haben. Das Ziel wäre es also, Veranstaltungen oder Projekte zu organisieren, die junge Menschen in der ganzen Schweiz erreichen und sensibilisieren, oder Organisationen zu unterstützen, die dieses Ziel verfolgen. Dies könnte längerfristig die Stimmbeteiligung erhöhen und eine der wichtigsten Errungenschaften unseres Landes stärken: die Demokratie.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Wie der Bundesrat bereits verschiedentlich betont hat, ist ihm die politische Partizipation der Bevölkerung und die entsprechende Bildung ein Anliegen (vgl. etwa Stellungnahmen des Bundesrates zu den Po.16.3962 Reynard und 16.4095 Caroni). Die Weiterentwicklung der Stimmkanäle, wie etwa die elektronische Stimmabgabe, hat zum Ziel, die Stimmbeteiligung langfristig zu erhalten.Seit 2003 verfügt der Bund über die gesetzliche Grundlage, um Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe zuzulassen (Art. 8a Bundesgesetz über die politischen Rechte, SR 161.1). Momentan steht den Stimmberechtigten in der Schweiz die elektronische Stimmabgabe nicht zur Verfügung, da kein E-Voting-System die bundesrechtlichen Anforderungen erfüllt. An seiner Sitzung vom 26. Juni 2019 hat der Bundesrat der Bundeskanzlei den Auftrag erteilt, mit den Kantonen bis Ende 2020 eine Neuausrichtung des Versuchsbetriebs zu konzipieren. Dazu gehören die Weiterentwicklung der Systeme, der Ausbau der Kontrolle und Aufsicht, die Stärkung von Transparenz und Vertrauen sowie der vermehrte Einbezug der Wissenschaft. Dabei sind die bestehenden Anforderungen und Prozesse zu überprüfen, um die Wirksamkeit der Sicherheitsmassnahmen zu gewährleisten.Aufgrund der Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der politischen Rechte fällt der Hauptteil der Kosten für die Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei den Kantonen an (vgl. dazu die Stellungnahmen des Bundesrates zur Ip. 19.4419 Grüter und zur Anfrage 18.1083 Zanetti). Der Bund ist für die Bewilligungen und Zulassungen, die Unterstützung der Kantone und die Koordination der Vorhaben auf nationaler Ebene zuständig. Die dafür in Budget respektive Finanzplan vorgesehenen Mittel werden weiterhin für diese Aufgaben im Rahmen der Neuausrichtung des Versuchsbetriebs eingesetzt. Es sind damit keine Mittel vorhanden, die anderweitig eingesetzt werden könnten.Der Bund wird sich im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags und unabhängig von E-Voting weiterhin für die Förderung der politischen Beteiligung der Bevölkerung einsetzen.