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19.4588 · Postulat · 2019-12-20

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird damit beauftragt, einen Bericht darüber vorzulegen, was er zur Bekämpfung von Menschenhandel in der Schweiz in den letzten Jahren unternommen hat. Es soll darin nicht nur darum gehen, Bilanz zu ziehen, was die beiden nationalen Aktionspläne betrifft, sondern auch darum, die künftige Strategie des Bundesrates zu erläutern, wobei die jüngsten Entwicklungen, die in der Begründung dieses Postulats erwähnt werden, sowie die Elemente des zweiten Berichts der Expertengruppe des Europarats für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) über die Schweiz ebenfalls dargelegt werden sollen.

Begründung

Auf internationaler Ebene wird der Menschenhandel gemäss dem Palermo-Protokoll als die Anwerbung von Personen durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder Täuschung zum Zweck der Ausbeutung definiert. Dabei kann es sich um sexuelle Ausbeutung handeln, aber auch um Ausbeutung der Arbeitskraft in Sektoren wie Haushalt, Gastronomie, Hotellerie, Bauwesen oder Landwirtschaft.

Obwohl dieses Phänomen wenig bekannt ist und von den Medien selten thematisiert wird, betrifft es alle Länder, darunter auch die Schweiz. Die internationale Arbeitsorganisation (ILO) schätzt, dass jährlich 40 Millionen Menschen - mehrheitlich Frauen - davon betroffen sind.

In der Schweiz werden mit den beiden nationalen Aktionsplänen gegen Menschenhandel 2012 - 2014 und 2017 - 2020 sowohl auf kantonaler als auch auf Bundesebene Massnahmen ergriffen. Der Aktionsplan 2017 - 2020 läuft bald aus und die Fortsetzung (nächster nationaler Aktionsplan) ist noch nicht geklärt, wie die GRETA in ihrem zweiten Evaluationsbericht über die Schweiz festhält. Dieser neuste Bericht enthält viele weitere Empfehlungen. Dazu gehören insbesondere Präzisierungen des Strafgesetzbuchs (Unerheblichkeit des Einverständnisses des Opfers, Ausbeutung der Arbeitskraft), Präventions- und Ausbildungskampagnen, Massnahmen zum Schutz und zur Unterstützung von asylsuchenden Opfern (im Zusammenhang mit den jüngsten Entscheiden des Bundesgerichts) und die Weiterentwicklung des institutionellen Rahmens (Umoganisation der KSMM zur FSMM, Schaffung der Stelle eines unabhängigen nationalen Berichterstatters oder einer unabhängigen nationalen Berichterstatterin). In diesem Bericht soll der Bundesrat deshalb Bilanz über die bisherigen Massnahmen ziehen und seine künftige Strategie für eine wirksamere Bekämpfung des Menschenhandels vorstellen. Zudem soll die Wirksamkeit der Einrichtung von auf die Bekämpfung von Menschenhandel spezialisierten Strukturen (Opferhilfe, Polizei, Strafverfahren) im Hinblick auf die Identifizierung von Personen als Opfer evaluiert werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Gesamtstrategie der Schweiz gegen Menschenhandel ist in den beiden Nationalen Aktionsplänen (NAP) gegen Menschenhandel von 2012 und 2017 beschrieben. Diese gewährleisten eine national koordinierte Bekämpfung des Menschenhandels unter Einbezug aller relevanten Akteure. Kernelemente der Strategie sind die Umsetzung der internationalen Übereinkommen gegen Menschenhandel in der Schweiz, die Übernahme von internationalen Standards und Best Practices und deren Anpassung an Schweizer Verhältnisse. Die Aktionen der NAP sind eine Antwort auf den jeweiligen aktuellen Handlungsbedarf.

Die Evaluation der Tätigkeiten gegen Menschenhandel findet auf verschiedene Weise statt:

Erstens hat das Bundesamt für Polizei (fedpol) die Universität Neuenburg beauftragt, einen Bericht über die Bemühungen der Kantone in der Bekämpfung von Menschenhandel zu erstellen. Der Bericht wird unter anderem darüber Auskunft geben, wie die Kantone Menschenhandelsopfer identifizieren und welche spezialisierte Strukturen für die Hilfe und den Schutz der Opfer vorhanden sind. Zweitens wird die Umsetzung des NAP 2017-2020 nach dessen Beendigung durch eine noch zu bestimmende Stelle evaluiert. Beide Berichte werden öffentlich zugänglich gemacht werden. Drittens wird die Schweiz laufend von verschiedenen internationalen Organisationen und den USA mit ihrem jährlichen Trafficking in Persons (TIP) Report des State Departments über die Fortschritte in der Bekämpfung des Menschenhandels evaluiert. Im TIP-Bericht vom letzten Jahr wird die Schweiz positiv beurteilt. Die entsprechenden Berichte sind öffentlich. Der vom Postulanten erwähnte zweite Bericht der Expertengruppe des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) ist im Oktober 2019 verabschiedet worden. Die darin enthaltenen Empfehlungen werden zurzeit von fedpol analysiert und bei der Erarbeitung des nächsten NAP berücksichtigt werden.

Die erwähnten Berichte tragen dem Anliegen des Postulanten nach Transparenz und hinsichtlich der Evaluierung der ersten beiden NAP hinreichend Rechnung. Der dritte NAP wird wiederum in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen beim Bund, den Kantonen und den relevanten Akteuren der Zivilgesellschaft erarbeitet werden. Damit ist im Sinne des Postulanten auch gesichert, dass der künftige NAP breit abgestützt sein wird. Ein Postulatsbericht würde keine zusätzlichen Erkenntnisse liefern.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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