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19.4593 · Interpellation · 2019-12-20

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Auf die Frage Müller-Altermatt Stefan "Schreiben sich die IV-Gutachter beliebig oft selber ab und kassieren dafür?" an der Fragestunde vom 16. Dezember 2019 antworte der Bundesrat Alain Berset unter anderem, dass das Eidgenössische Departement des Innern bereits im November entschieden hat, eine externe Untersuchung durchführen zu lassen, die den Bereich der Gutachten detailliert überprüft und allfälligen Handlungsbedarf aufzeigen soll. Dies ist aufgrund diverser Vorkommnisse begrüssenswert, es stellen sich aber dazu einige Fragen:

1. Welches sind die zentralen Fragestellungen des Bundesrates für die Überprüfung?

2. Wie sieht das Vorgehen des Bundesrates bezüglich dieser Überprüfung aus (u.a. zeitlicher Ablauf, wer tätigt die Untersuchung, etc.)?

3. Welche Rahmenbedingungen wurden vom Bundesrat für diese Überprüfung bedacht (z.B. "Personenkreis" der Untersuchung, Vergabeverfahren und Qualitätsprüfung, Ergebnisse der Gutachten, künftige Ausschlusskriterien)?

Stellungnahme des Bundesrates

1-3. Der Auftrag wird vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) vergeben und von verwaltungsexternen Experten durchgeführt. Hierfür werden externe Institutionen mittels Einladungsverfahren angefragt. Das Hauptziel ist die Klärung der Rollen und Verantwortungen der verschiedenen Akteure im Begutachtungswesen. Primär geht es darum zu analysieren, mit welchen Massnahmen die IV-Stellen und das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) insbesondere die Qualität der medizinischen Gutachten und die Vergabe der Gutachtensaufträge verbessern können. Weiter ist zu klären, welche Verantwortung bei den IV-Stellen und welche beim BSV als Aufsichtsbehörde liegen und welche Tätigkeiten sich daraus ergeben. Empfehlungen betreffend Optimierung von Organisation und Durchführung der Gutachten werden bis im Sommer 2020 erwartet.

Antwort des Bundesrates.