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19.4611 · Interpellation · 2019-12-20

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

In den USA wurde bereits das dritte Gerichtsurteil gefällt, wonach das Herbizid Roundup krebserregend ist. Das glyphosathaltige Produkt, das in der Schweiz in grossen Mengen eingesetzt wird, sei der entscheidende Faktor für die Krebserkrankung mehrerer Menschen. Solche fallen jedoch nicht nur in den USA an: Am Monsanto-Tribunal in Den Haag, vom Oktober 2016, wurden zahlreiche Opfer aus der ganzen Welt angehört, zu Gesundheits- und Umweltschäden wie Krebs, Missbildungen, Belastung von Böden, Verschmutzung von Flüssen und Verseuchung von Nahrungsmitteln.

Mit den Standesinitativen 18.319 Genf und 18.308 Jura wurden bereits Verbote von Glyphosat verlangt. In seiner Antwort auf das Postulat 18.3524 betonte der Bundesrat, dass er die Bedenken gegenüber Glyphosat ernst nehme. Auf die Frage 19.5000 antwortete er, die Zulassungsbehörde könne eine Überprüfung durchführen, sobald neue, relevante Informationen zu Glyphosat vorlägen.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Sieht er in den Gerichtsentscheiden in den USA ausreichend neue, relevante Informationen für eine solche Überprüfung?

2. Sieht er in den erfolgten und angekündigten Verboten in verschiedenen EU-Ländern ausreichend neue, relevante Informationen für eine Überprüfung von Glyphosat?

3. Sieht er im Fall Chlorothalonil gewisse Parallelen zum Fall Glyphosat, aus denen er Lehren ziehen könnte und wenn ja, welche?

4. Bundesrat Berset antwortete auf die Frage 19.5661, "Der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor krebserregenden Stoffen ist zentral. Für diese Stoffe gilt eine Nulltoleranz." Was bedeutet dies im Fall von Glyphosat genau?

5. Gilt zum Schutz von Anwenderinnen und Anwender für solche Stoffe ebenfalls eine Nulltoleranz?

6. Die ETH kam kürzlich zum Schluss, dass die Ertragseinbussen gering wären, wenn beim Maisanbau auf Glyphosat verzichtet würde. Der Bundesrat unterstreicht dagegen stets, dass mit einer signifikanten Pestizidreduktion signifikante Ertragseinbussen einhergingen. In der Schweiz sank die eingesetzte Menge an Glyphosat während der letzten 10 Jahre laut BLW um 45 Prozent. Sind die vom Bundesrat angemahnten Ertragsausfälle in der Landwirtschaft nun nachweislich eingetreten?

7. Wenn nein: Warum nicht?

8. Wurde das Glyphosat ersatzlos gestrichen oder mit Wirkstoffen wie etwa mit Glyphosinat ersetzt?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat sich mehrfach zu den Risiken von Glyphosat geäussert, namentlich in seinem Bericht vom 9. Mai 2018 über die Auswirkungen von Glyphosat in der Schweiz in Erfüllung des Postulats der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (15.4084). Er kommt zum Schluss, dass die Glyphosat-Rückstände in Lebensmitteln kein Gesundheitsrisiko für die Konsumentinnen und Konsumenten darstellen.

1. und 2. Die US-amerikanischen Gerichtsentscheide befassen sich prinzipiell mit der mangelnden Information der Anwenderinnen und Anwender über die notwendigen Arbeitssicherheitsmassnahmen. Sie haben keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Risiken für die Konsumentinnen und Konsumenten aufgezeigt. Auch die angekündigten Anwendungsverbote von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat in einzelnen EU-Mitgliedstaaten liefern keine neuen Informationen.

Die Bewilligung für Glyphosat läuft in der EU jedoch im Jahr 2022 aus. Glyphosat wird auf dann einer neuen Risikobeurteilung unterzogen. Diese wird auch für die entsprechende Schweizer Zulassung massgebend sein.

3. Die neue Risikobeurteilung der Abbaustoffe des Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil zeigt, dass das schweizerische Risikobeurteilungssystem gut funktioniert. Neue wissenschaftliche Beurteilungen und Beurteilungskriterien werden laufend berücksichtigt. Bei gesundheitlichen Risiken für die Bevölkerungen werden die entsprechenden Schutzmassnahmen rasch getroffen und umgesetzt.

Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die mündliche Frage von Frau Munz (19.5649) ausgeführt hat, soll überprüft werden, wie mittels Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung Wirkstoffverbote aus der EU ohne weitere Überprüfung zeitgleich übernommen werden können.

4. und 5. Die wissenschaftlichen EU-Behörden (die Europäische Chemikalienagentur ECHA und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA) und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) haben Glyphosat als nicht krebserregend eingestuft. Eine Nulltoleranz Grenze ist daher nicht angezeigt. Die Gesundheit der Anwenderinnen und Anwendern wird durch strenge Anwendungsbedingungen geschützt. Zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten enthält das Lebensmittelrecht Höchstwerte für Glyphosatrückstände die nicht überschritten werden dürfen (Verordnung über die Höchstgehalte für Pestizidrückstände in oder auf Erzeugnissen pflanzlicher und tierischer Herkunft, SR 817.021.23). Der obgenannte Postulatsbericht vom 9. Mai 2018 zeigt, dass in den untersuchten 230 Lebensmittelproben keine Überschreitungen des Höchstwertes festgestellt wurden. Diese Ergebnisse bestätigen, dass Glyphosatrückstände in Lebensmitteln sehr gering sind und keine Gefahr für die Gesundheit darstellen.

6. und 7. Die Ertragseinbussen beim Verzicht auf ein bestimmtes Pflanzenschutzmittel hängen von vielen Faktoren ab. Dazu gehören die Möglichkeit, andere Pflanzenschutzmittel oder alternative Methoden zum Schutz der Kulturen einzusetzen, die Wirksamkeit solcher Methoden und die Qualitätsanforderungen für das Inverkehrbringen der geernteten Produkte. Für den Maisanbau sind beispielsweise zahlreiche andere Herbizide zugelassen, und es handelt sich um eine Kultur, bei der die mechanische Bekämpfung von Unkraut besonders wirksam ist. Zudem sind hier die Qualitätsanforderungen weniger hoch als beim Obst- und Gemüsebau. Die Studie der ETH Zürich über den Verzicht auf Glyphosat im Maisanbau ist daher nicht repräsentativ für sämtliche Kulturen. Agroscope rechnet in ihrer Studie zu den Auswirkungen der Initiative für sauberes Trinkwasser mit durchschnittlichen Ertragseinbussen von 20 bis 60 Prozent im Ackerbau und in den Spezialkulturen gegenüber dem aktuellen Modell, das auf dem für Direktzahlungen erforderlichen ökologischen Leistungsnachweis basiert. Diese Zahlen basieren auf einer Untersuchung der wissenschaftlichen Literatur. Die Aussagen über die Ertragseinbussen sind somit breit abgestützt.

8. Der Bundesrat hat keine Kenntnis von einem tatsächlichen Verzicht auf Glyphosat in einem EU-Mitgliedstaat. Der Wirkstoff Glyphosinat ist in der Schweiz - wie in der EU - nicht mehr zugelassen und könnte folglich nicht als Alternative eingesetzt werden.

Antwort des Bundesrates.

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