In der Schweiz ist Chlorpropham nach wie vor zugelassen - droht dasselbe Trauerspiel wie bei Chlorothalonil?
19.4612 · Interpellation · 2019-12-20
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
In der EU wurde die Zulassung des Keimhemmers Chlorpropham im Sommer 2019 nicht mehr erneuert. Es besteht der Verdacht, dass der Keimhemmer ins Hormonsystem eingreift, Ungeborene schädigt und Krebs verursacht. Verkauft werden darf Chlorpropham in der EU noch bis Anfang 2020. Im Herbst 2020 müssen die letzten Reste aufgebraucht sein. Chlorpropham wird insbesondere eingesetzt, um Kartoffeln am Auskeimen zu hindern.
In der Schweiz ist Chlorpropham nach wie vor zugelassen. Das BLW will das Pestizid im Januar auf die sogenannte "Re-Evaluierungs-Liste" nehmen. Danach beginne ein Prozess, der sechs Monate dauere. Anschliessend werde über den Entzug der Zulassung entschieden.
Ich bitte den Bundesrat um Antworten auf folgende Fragen:
1. Das Deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) rät bereits heute von der Verwendung des Pestizides ab. Was unternehmen der Bundesrat und das BLW konkret, um Bäuerinnen und Bauern, Menschen die mit Chloropham behandelten Kartoffeln arbeiten sowie Konsumentinnen und Konsumenten vor den möglichen Gefahren von Chlorpropham zu schützen?
2. Laut BVL sind Lagerhallen in Deutschland zum Teil so stark belastet, dass sie auch Jahre nach der letzten Anwendung von Chloropham die Ware kontaminieren und Menschen gefährden können. Wie die Sendung Rundschau von SRF berichtete, wird in Deutschland vermutet, dass auf Grund der Belastung ganze Lagerhallen abgerissen werden müssen. Gilt gleiches möglicherweise auch für die Schweiz?
3. Wenn ja, in welcher Höhe dürften die Kosten für Abbruch und Entsorgung ausfallen?
4. Wer muss die Kosten tragen, wenn in der Schweiz Lagerhallen gereinigt oder gar abgerissen und fachgerecht entsorgt werden müssen?
5. Wie die Rundschau berichtete, benötigt man in Deutschland seit 2001 einen speziellen Ausweis für den Kauf von Chlorpropham. In der Schweiz ist der Keimhemmer hingegen für jedermann zugänglich - selbst für absolute Laien. Gemäss der Sendung sind auf gewissen Verpackungen nicht einmal Gefahrenhinweise drauf. Warum?
6. Sowohl der Fall Chlorothalonil, als auch der Fall Cloropropham zeigen: Pestizide werden auf der Grundlage von Untersuchungen von Herstellern durch die Behörden zugelassen und von Anwendern ausgebracht. Greift in diesem Fall eine Produktehaftpflicht?
7. Wenn nein, warum?
Stellungnahme des Bundesrates
1. In der Schweiz ist das Verfahren zum Rückzug der Genehmigung des Wirkstoffs Chlorpropham eingeleitet worden. Der Rückzug ist für Mitte 2020 vorgesehen, vorbehaltlich eines Gesuchs auf Reevaluation durch die Industrie, was eine zusätzliche Prüfung erfordern würde. In der EU, also auch in Deutschland, kann diese Substanz noch bis zum 8. Oktober 2020 in Kartoffellagern verwendet werden.
2 und 3. Nach Angaben des deutschen Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist eine gründliche Reinigung der Kartoffellager und Abpackanlagen notwendig, um Rückstände in später dort gelagerten Kartoffeln zu vermeiden. In den Informationen des BVL ist keine Rede davon, dass Lagerhäuser abgebrochen werden müssen.
4. Die Kosten für die Reinigung der Lager sind von den Betreibern zu tragen.
5. Chlorpropham-haltige Produkte sind für nichtberufliche Verwenderinnen und Verwender nicht zugelassen. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) publiziert eine Liste der Produkte, die für diese Verwenderinnen und Verwender zugelassen sind: Auf dieser Liste ist kein einziges Produkt aufgeführt, das Chlorpropham enthält. Im Rahmen des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel wird die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln, die beruflichen Verwenderinnen und Verwendern vorbehalten sind, an nichtberufliche Verwenderinnen und Verwender ausdrücklich verboten werden. Die notwendigen Änderungen der Pflanzenschutzmittelverordnung sind in Vorbereitung. Die Gefahreneinstufung, die auf der Verpackung angegeben werden muss, ist in der Chemikalienverordnung geregelt. Die Einstufung richtet sich nach dem Gehalt und der Toxizität der einzelnen Inhaltsstoffe. Gemäss diesen Bestimmungen ist eine Gefahreneinstufung für Produkte, die weniger als 1 Prozent Chlorpropham enthalten, nicht erforderlich.
6 und 7. Das Bundesgesetz über die Produktehaftpflicht (SR 221.112.944) schreibt den Grundsatz der Produzentenhaftung bei Schäden fest, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden. Dieses Gesetz gilt auch für Pflanzenschutzmittel. Der Rückzug der zwei Substanzen hängt mit den Ergebnissen ihrer Überprüfung zusammen. Die Anforderungen an eine Bewilligung für Pflanzenschutzmittel wurden in den letzten Jahren verschärft. Produkte, die vor 20 Jahren noch "bewilligbar" waren, sind dies heute nicht mehr unbedingt. Daher kann bei diesen Produkten, die zum Zeitpunkt des ersten Inverkehrbringens die Anforderungen erfüllten, nicht a priori von einem Mangel gesprochen werden. Sollte jedoch ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden, wäre es Sache des Richters, über die Angelegenheit zu befinden.
Antwort des Bundesrates.