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Die Hochschulen positionieren sich mit zahlreichen Initiativen im zukunftsweisenden Bereich der Nachhaltigkeitsforschung und Lösungsentwicklung. Wie steht es um die Anschlussfähigkeit von Gymnasien, Berufsschulen und der Volksschule?

19.4626 · Interpellation · 2019-12-20

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Das IMD, die Universität und die ETH Lausanne gaben kürzlich ein Joint Venture im Bereich Nachhaltigkeit bekannt. Alle seien überzeugt, dass die multidisziplinäre Zusammenarbeit besser geeignet ist, als der Alleingang, um auf die grossen Fragen der Zukunft zu reagieren. Ein erster Schritt zu einer Fusion sei dies nicht.

Zuvor war in Bern die Gründung der Wyss Academy for Nature publiziert worden, die mit Fachleuten aus der Praxis sowie mit Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft Innovation zum Schutz der Natur und ihrer nachhaltigen Nutzung entwickeln will. Die 2-jährige Aufbauphase soll 2021 enden.

Im September entschied der ETH-Rat, die renommierten Forschungsanstalten EAWAG und WSL zu fusionieren, zu einem Institut für Umwelt- und Nachhaltigkeits-Technologie, welches internationale Spitzenforschung für eine nachhaltige Zukunft betreiben solle. In den nächsten Monaten werde man dessen Aktivitäten erarbeiten.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Schweizer Hochschulen sehen für die Zukunft einen grossen Bedarf und Chancen in den Bereichen Nachhaltigkeitskompetenz, Nachhaltigkeitslösungen und Nachhaltigkeitstechnologie. Wie steht es um die entsprechende Anschlussfähigkeit von Gymnasien bzw. der Volksschule?

2. Verschiedene Länder Europas setzen Aktionspläne zur Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung um. In der Schweiz wird sie - insbesondere was die Umsetzung anbelangt - noch sehr stiefmütterlich behandelt. Wie plant der Bundesrat, dies auf der Ebene Strategie (z.B. Nachhaltige Entwicklung und BFI-Botschaft) sowie auf der Ebene Umsetzung (z.B. Förderung von Projekten zur BNE durch das SBFI, Zusammenarbeit mit den Kantonen, Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen aller Bildungsstufen) zu ändern?

3. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass diese klaren Zeichen aus dem Hochschulbereich die Sicherung einer Anschlussfähigkeit von Gymnasium, Berufsschule und Volksschule bezüglich BNE zu einer vordringlichen Aufgabe machen?

4. Gibt es beim SBFI beispielsweise einen klar definierten Fachbereich zu BNE, eine klar definierte Stelle zu BNE, eine klar definierte Ansprechperson zu BNE und wenn ja, welche und von wie vielen Vollzeitäquivalenten ist die Rede?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Für die Lerninhalte der obligatorischen Schule und der Maturitätsschulen sind grundsätzlich die Kantone zuständig. Was die obligatorische Schule anbelangt, so ist Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) als fächerübergreifendes Thema integraler Bestandteil der drei sprachregionalen Lehrpläne. BNE ist auch eine zentrale Aufgabe der gymnasialen Maturität. So wird im Rahmen des gemeinsam von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren und vom WBF geführten Projekts "Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität" auch BNE berücksichtigt. Darüber hinaus unterstützt das nationale Kompetenzzentrum éducation21 im Auftrag von Bund, Kantonen und der Zivilgesellschaft die Umsetzung und Verankerung von BNE auf Ebene der obligatorischen Schule und Sekundarstufe II.

2. und 3. Der Bundesrat legt seine politischen Absichten zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz seit 1997 in einer Strategie fest. Sie stellt einen Orientierungsrahmen dar, in welche Richtung sich die Schweiz künftig in wichtigen Bereichen weiterentwickeln soll. Gegenwärtig ist eine Strategie für den Zeitraum 2020-30 in Erarbeitung, in der der Bereich Bildung, Forschung und Innovation eine wichtige Rolle einnimmt.

Die Förderung der nachhaltigen Entwicklung ist ein langfristig und holistisch anzugehender Prozess. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass Denken und Handeln im Sinne der nachhaltigen Entwicklung stufen- und bereichsübergreifend als transversales Thema in Bildung, Forschung und Innovation zu integrieren ist. Die Umsetzung aller Massnahmen erfolgt im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten. Der Bund setzt sich im Rahmen seiner Kompetenzen und im Rahmen der Bildungszusammenarbeit von Bund und Kantonen für BNE ein. Die Nachhaltigkeit wird entsprechend auch als transversales Schwerpunktthema in der BFI-Botschaft 2021-2024 verankert. Zudem ist BNE in der Erklärung 2019 ( www.sbfi.admin.ch > Bildung > Bildungsraum Schweiz > Bildungszusammenarbeit Bund-Kantone > Gemeinsame Grundlagen) von Bund und Kantonen zu den gemeinsamen bildungspolitischen Zielen erwähnt. Zu dessen Förderung geht der Bund von einem "whole of government approach" aus und koordiniert sich im Rahmen der interdepartementalen Gruppe BNE Bund.

Im Bereich der Berufsbildung besteht bereits heute die Möglichkeit, Initiativen Dritter zur Förderung von BNE in der Berufsbildung zu unterstützen (Art. 54 Berufsbildungsgesetz [BBG; SR 412.10]). Darüber hinaus plant das SBFI die Erarbeitung einer Orientierungshilfe zu BNE, damit Trägerschaften bei Revisionen der Bildungserlasse die relevanten BNE-Aspekte besser berücksichtigen können. Nachhaltige Entwicklung ist zudem Thema im Rahmenlehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht für die berufliche Grundbildung. Für die Anschlussfähigkeit von der Berufsbildung zum Fachhochschulstudium sind im Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität Bildungsziele für eine nachhaltige Entwicklung formuliert. Im Bereich der Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen ist die Nachhaltigkeit im Rahmenlehrplan für Berufsbildungsverantwortliche verankert.

Als Eigner des ETH-Bereichs misst der Bundesrat überdies bei der Definition seiner strategischen Ziele für den ETH-Bereich der nachhaltigen Entwicklung einen grossen Stellenwert zu. Er begrüsst ausserdem die umfangreichen Aktivitäten der Hochschulen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung.

4. Der Nachhaltigkeit wird im SBFI über alle Bereiche hinweg Beachtung geschenkt. So ist in jeder Abteilung eine Ansprechperson für diese Thematik definiert. Wegen der hohen Transversalität ist der Aufwand jedoch nicht exakt zu quantifizieren. Die Koordination wird durch den regelmässigen Austausch im Rahmen einer von der Direktion eingesetzten Arbeitsgruppe der mit Nachhaltigkeit betrauten Personen gewährleistet.

Antwort des Bundesrates.

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