19.4630 · Interpellation · 2019-12-20
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Anbau von Zuckerrüben droht, trotz einer bereits sehr hohen staatlichen Stützung, seine ökonomische Attraktivität zu verlieren, weil die Zuckerpreise auf dem Weltmarkt sinken. Zusätzliche Stützungsmassnahmen, die in den letzten Jahren vom Bund ergriffen wurden, sind bis 2021 befristet. Der Entscheid, ob und wieviel Zucker in Zukunft in der Schweiz noch produziert werden soll, muss deshalb im Rahmen der Agrarpolitik 22+ gefällt werden. Dabei müssen auch die teilweise gravierenden ökologischen Defizite des Zuckeranbaus thematisiert und gelöst werden. Denn bei konventionell angebauten Zuckerrüben werden im Vergleich mit den meisten anderen Ackerkulturen besonders viele und zudem besonders problematische Pestizide eingesetzt.
Dazu gehört der mittlerweile in vielen Ländern verbotene Wirkstoff Chlorpyriphos, von dem wohl in keiner anderen Kultur insgesamt grössere Mengen eingesetzt werden. Weil der Boden besonders lange unbedeckt bleibt, ist die Abschwemmungsgefahr der eingesetzten Pestizide in Gewässer beim Anbau von Zuckerrüben stark erhöht.
Wie Versuche und Praxiserfahrungen zeigen, kann Zucker auch ohne Pestizide angebaut werden. Dabei ist u.a. die Standort- und die Sortenwahl sowie die Fruchtfolge entscheidend.
Zur Pestizidproblematik kommen beim Zuckerrübenanbau immer wieder schweren Schäden am Bodengefüge dazu, welche die späte Ernte bei oft nassen Bedingungen sowie die extrem schweren Erntemaschinen regelmässig hinterlassen. Gemäss gesetzlicher Grundlage (VBBo) muss aber so mit Boden umgegangen werden, dass dessen Fruchtbarkeit nicht nachhaltig eingeschränkt wird.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat abzuklären,
1. mit welchen Massnahmen sichergestellt werden kann, dass Umweltschäden durch den Zuckerrübenanbau (v.a. Pestizide und Schadverdichtungen im Boden) in Zukunft verhindert werden können,
2. welche Zuckeranbaufläche minimal nötig ist, um die Anbaubereitschaft im Hinblick auf die Versorgungssicherheit zu gewährleisten,
3. wie viel Direktzahlungen unter Voraussetzung eines bodenschonenden sowie insektizid- und herbizidfreien Anbaus bei verschiedenen EU-Zuckerpreisen minimal erforderlich sind, um die erwähnte minimale Zuckeranbaufläche mit einer umweltschonenden Produktion zu gewährleisten.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Zuckerrübenanbau zeichnet sich durch eine sehr frühe Aussaat aus. Resultierende Risiken sind witterungsbedingte Verzögerungen in der Pflanzenentwicklung, was die Jungpflanzen über eine längere Zeitspanne anfällig auf Schaderreger und konkurrenzschwach gegenüber der Begleitflora macht. Je langsamer die temperaturabhängige Entwicklung der Jungpflanzen, desto wichtiger ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Auch die Wahl widerstandsfähigerer Sorten beeinflusst den Pflanzenschutzmitteleinsatz zur Sicherung attraktiver Erträge.
Aus ökonomischen Gründen laufen die Zuckerfabriken möglichst über die gesamte Verarbeitungsperiode (Ende September bis Ende Dezember) an der Grenze ihrer Verarbeitungskapazitäten. Zuckerrüben werden möglichst spät vor der Lieferung an die Zuckerfabriken geerntet, um die Erträge zu maximieren. Die Lagerung von Zuckerrüben geht mit Zuckerverlusten einher. Die Ernte der Zuckerrüben bis zum Ende der Vegetationsdauer und die Belieferung der Zuckerfabriken erfolgen nahezu unterbruchsfrei mit leistungsfähigen Maschinen. Diese weisen oftmals hohe Radlasten aus, was zu Unterbodenverdichtungen führen kann. Im Unterboden lassen sich entstandene Verdichtungen kaum mechanisch beheben.
1. Grundvoraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen ist die Erbringung des ökologischen Leistungsnachweises. Dieser verlangt u.a. eine geregelte Fruchtfolge, einen geeigneten Bodenschutz und eine gezielte Auswahl und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Gestützt auf die Direktzahlungsverordnung (SR 910.13) richtet der Bund Ressourceneffizienzbeiträge aus für die Anwendung von präziser Spritztechnik, für die Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes sowie für die schonende Bodenbearbeitung. Produktionssystembeiträge erhalten u.a. biologisch produzierende Betriebe. Die Beurteilung der Tragfähigkeit der Böden obliegt der Eigenverantwortung der Bewirtschafter.
2. Eine effiziente Zuckerproduktion beruht auf verschiedenen Faktoren.
Aus der Optik minimaler Herstellungskosten erzielt die volle Auslastung von einer Zuckerfabrik mit ungefähr 10'000 Hektaren Zuckerrübenfläche (bzw. der Herstellung von ca. 130'000 Tonnen Zucker) oder beiden Zuckerfabriken mit 20'000 Hektaren Zuckerrübenfläche bzw. 260'000 Tonnen Zucker das beste Resultat.
Saccharose ist ein chemisch reines, stabiles und damit gut lagerfähiges Gut. Gestützt auf das Landesversorgungsrecht muss die obligatorische Pflichtlagermenge den durchschnittlichen Gesamtbedarf der Schweizer Bevölkerung für drei Monate decken, was aktuell einer Menge von rund 55'000 Tonnen entspricht. Zuckerrübensaatgut wird vollumfänglich importiert und eignet sich aus verschiedenen Gründen nicht für die Pflichtlagerhaltung. Darüber hinaus besteht bei etlichen Hilfsstoffen und technischem Gerät eine Auslandabhängigkeit, weshalb die inländische Zuckerproduktion nur einen beschränkten Beitrag an die Versorgungssicherheit leisten kann.
3. 2019 betrug die inländische Zuckerrübenanbaufläche im konventionellen Anbau 17'800 und im biologischen Anbau 120 Hektaren. Gemäss Direktzahlungsverordnung betragen die allgemeinen Versorgungssicherheitsbeiträge auf offener Ackerfläche 1300 Franken je Hektare und Jahr. Hinzu kommt der Einzelkulturbeitrag von 2100 Franken je Hektare. Ergänzend belaufen sich die Beiträge für einen vollständigen Verzicht auf Herbizide auf 800 Franken je Hektare und für den Verzicht auf Fungizide und Insektizide auf 400 Franken je Hektare. Der nicht kumulativ zum Verzicht auf Pflanzenschutzmittel gewährte Beitrag für die biologische Landwirtschaft auf offener Ackerfläche beträgt 1200 Franken je Hektare. Wäre 2019 die gesamte Zuckerrübenanbaufläche unter Verzicht auf Pflanzenschutzmittel bewirtschaftet worden, hätten ergänzend zu den Einzelkulturbeiträgen von rund 37 Mio. Franken zusätzlich rund 21 Mio. Franken beansprucht werden können. Der bedeutende Betrag für den Verzicht auf die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln würde die marktseitigen Herausforderungen der inländischen Zuckerproduktion allerdings nicht beseitigen, zumal dieser Betrag lediglich Mehraufwände und Mindererträge im pestizidfreien Rübenanbau gegenüber dem konventionellen Anbau entschädigt.
Antwort des Bundesrates.