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19.466 · Parlamentarische Initiative · 2019-06-21

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 116

...

Abs. 5

Bund und Kantone fördern die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und sorgen dabei gemeinsam für ein dem Bedarf entsprechendes Angebot an familienexterner Betreuung. Der Bund kann zu diesem Zweck, wenn die Bestrebungen der Kantone und Dritter nicht ausreichen, auf dem Gesetzesweg Minimalanforderungen festlegen, sofern er sich finanziell an den Leistungen der Kantone und Dritter beteiligt. Dabei ist insbesondere der angemessenen finanziellen Beteiligung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, der Qualität der Betreuung sowie angemessenen Arbeitsbedingungen Rechnung zu tragen.

Begründung

Die finanzielle Belastung der Haushalte und Familien durch die familienexterne Kinderbetreuung ist in der Schweiz im Vergleich zur gesamten OECD rekordhoch. Ein Vergleich des BSV von 2015 mit den umliegenden Ländern zeigt, dass die Vollkosten für die familienexterne Kinderbetreuung vergleichbar sind. In der Schweiz ist die Beteiligung der öffentlichen Hand und der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einfach deutlich tiefer als in Deutschland, Frankreich oder Österreich. Kommt hinzu, dass Angebot und Kosten in der Schweiz je nach Wohnkanton und -gemeinde massiv variieren. Die Suche nach einem bezahlbaren Platz in einer Kita wird für Eltern damit zur Lotterie. Das hat Folgen.

Ein Fünftel aller befragten Frauen gibt in einer Untersuchung des BFS an, dass der Hauptgrund für ihre Teilzeitbeschäftigung (statt Vollzeit) in der Kinderbetreuungspflicht liegt. Die ausbleibende öffentliche Finanzierung der familienexternen oder -ergänzenden Kinderbetreuung läuft auf eine indirekte Subventionierung der Unternehmen und des Staates durch die Privathaushalte hinaus. Die finanziellen und organisatorischen Folgen der "Gratisarbeit" in der Kinderbetreuung bezahlen die Haushalte. Die fehlende öffentlich-rechtliche Lösung ist zudem zum Nachteil der KMU: Sie können sich im Gegensatz zu grossen Unternehmen keine eigenen Kita-Lösungen leisten. Der Verfassungsartikel müsste in einem Bundesgesetz konkretisiert werden. Das entsprechende Gesetz müsste den Finanzierungsschlüssel zwischen Bund und Kantonen festgelegen, beispielsweise im Verhältnis Bund/Kantone von 2 zu 1, sowie Form und Höhe des Beitrags der Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeberseite.