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Die Ökologisierung des Luftverkehrs muss als Beitrag zur "Rettung" von Klima, Branche und internationaler Mobilität voranschreiten

19.467 · Parlamentarische Initiative · 2019-06-21

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Das Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG) sei so zu ändern, dass die zweckgebundenen Mittel des Bundes für den Luftverkehr nach Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 37a Absatz 1 Buchstabe a effektiv für Umweltmassnahmen eingesetzt werden, die den Luftverkehr ökologischer gestalten. Der Anteil für Umweltmassnahmen soll anstelle von 12,5 bis 25 Prozent der Beiträge auf mindestens einen Viertel erhöht werden, der maximale Bundesbeitrag von aktuell 80 auf 100 Prozent. Neu soll der Bund dazu verpflichtet werden, selbst aktiv für die gesetzeskonforme Ausschüttung dieser Beiträge Massnahmen zu treffen und die hierzu notwendigen Instrumente zur Verfügung zu stellen.

Begründung

Das Mobilitätswachstum im Luftverkehr ist beachtlich. Die Flugaktivitäten der Menschen in der Schweiz sind überdurchschnittlich. Der CO2-Ausstoss des Luftverkehrs ist ein Faktor, der zum Klimawandel beiträgt. In den vergangenen Jahren wurden die zur Verfügung stehenden Mittel für Umweltschutzmassnahmen im Luftverkehr gemäss MinVG nie ausgeschöpft. Ein Grossprojekt auf dem Flughafen Genf scheiterte gar aufgrund reduzierter Bundesbeiträge.

In den vergangenen Jahren zeigte sich das Bazl jeweils weder in der Lage noch als zuständig für die Sicherstellung, dass auch genügend entsprechende Mittel zweckbestimmt in die Ökologisierung des Luftverkehrs investiert wurden. Vielmehr wurde sogar die Verteilung der zweckbestimmten Mittel für den Luftverkehr aufgeweicht, sodass seit 1. Januar 2018 nur noch 12,5 bis 25 Prozent für Beiträge an Umweltmasssnahmen des Luftverkehrs anstelle des vorherigen Viertels (25 Prozent) zur Verfügung stehen. Die Klimasituation zwingt uns zum Handeln. Das Bazl braucht dringend Instrumente, damit die gewünschte Innovationsförderung zur Ökologisierung des Luftverkehrs mit den vorhandenen Beiträgen gefördert wird. Nur so kann es gelingen, dass die Errungenschaft einer finanziell erschwinglichen Mobilität auch im Langstreckenbereich weiterhin für einen grossen Anteil der Bevölkerung erhalten bleibt. Die vorliegende Massnahme soll dazu dienen, dass der Luftverkehr auch in der Zeit des Klimanotstandes den Menschen internationale Verbundenheit und den Beschäftigten einer wertschöpfenden Branche eine verantwortungsbewusste Zukunft ermöglicht.

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