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19.472 · Parlamentarische Initiative · 2019-06-21

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Delegationen und Vertretungen des Parlamentes, die im In- oder Ausland offiziell auftreten, setzen sich immer aus Frauen und Männern zusammen. Eine Vertretung jedes Geschlechts von mindestens 30 Prozent ist grundsätzlich anzustreben.

Begründung

Immer wieder kommt es vor, dass Delegationen (z. B. des Präsidiums, von Kommissionen, Abordnungen), die einen öffentlichen Auftritt oder eine Reise bestreiten, geschlechtermässig einseitig zusammengesetzt sind. Meist ist ein deutlicher Überhang an Männern zu verzeichnen. Solche Zusammensetzungen vermitteln ein veraltetes Gesellschaftsbild der Schweiz und widerspiegeln in keiner Art und Weise eine moderne und zukunftsweisende Gesellschaftsform. Sie suggerieren, dass Frauen nur in Einzelfällen in politische Ämter aufsteigen. Es ist daher zwingend, dass die offiziellen Delegationen und Vertretungen des Parlamentes geschlechtsneutral zusammengesetzt werden. Grundsätzlich wäre eine 50-zu-50-Vertretung anzustreben. Da dies aufgrund einer immer noch starken Untervertretung der Frauen schwierig sein kann, wird eine 30-Prozent-Quote vorgeschlagen. Dies auch zugunsten einer grösseren und praxistauglicheren Flexibilität. Als Folge dieser Regel ergäbe sich auch ein positiver Zusatzeffekt auf die Zusammensetzung der Kommissionen, da es nötig würde, bereits dort auf eine ausgewogenere Vertretung zu achten.