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Angabe des Umsatzes von juristischen Personen in der Rechnung für die Radio- und Fernsehabgabe

19.5035 · Fragestunde. Frage · 2019-03-05

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Seit dem ersten Januar wird die Radio- und Fernsehabgabe aufgrund des Umsatzes berechnet (vgl. Art. 68a Abs. 1 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen). Abgesehen davon, dass der Parameter als solcher fragwürdig ist, erscheint diese Angabe zudem auf der Rechnung und ist folglich theoretisch auch für Dritte innerhalb des Unternehmens einsehbar.

Ich frage den Bundesrat:

1. Findet der Bundesrat nicht, dass diese Praxis angesichts der Tatsache, dass es sich bei den Umsatzzahlen um sensible Daten handelt, unangemessen ist?

2. Ist der Bundesrat bereit zu prüfen, ob diese Angabe in Zukunft weggelassen werden kann?

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