19.5039 · Fragestunde. Frage · 2019-03-05
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Es liegen mir konkrete Fälle vor, wo Steuerpflichtigen die Verrechnungssteuer auf Erträgen von 2017 erst 2019 rückerstattet wurden, obwohl sie bereits Anfang 2018 einen Rückerstattungsantrag gestellt hatten. Auf Anfrage begründete die Eidgenössische Steuerverwaltung den unüblichen Verzug mit Systemumstellungen.
- Warum wurden die betroffenen Steuerpflichtigen nicht über diese Verzugsgründe informiert?
- Wie weit haben diese verspäteten Rückerstattungen zum hohen Überschuss der Bundesrechnung 2018 beigetragen?