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19.5066 · Fragestunde. Frage · 2019-03-06

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Einzelne Kantone haben Kooperationsverträge mit der chinesischen Regierung sowie Städtepartnerschaften abgeschlossen. Auch einzelne Institutionen und Universitäten gehen direkte Kooperationen mit chinesischen Behörden ein.

- Wie bewertet der Bundesrat dieses Vorgehen?

- In welchem Verhältnis steht dies mit einer koordinierten und kohärenten Aussenpolitik der Schweiz gegenüber China?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Abschluss von Partnerschaftsvereinbarungen mit regionalen und lokalen chinesischen Körperschaften liegt grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone und der Gemeinden. Es handelt sich nicht um Bundesrecht. Gemäss Artikel 56 der Bundesverfassung müssen die Kantone die Eidgenossenschaft vor dem Abschluss eines Abkommens informieren. Der Bundesrat ist um eine kohärente Aussenpolitik mit all unseren Partnern, auch mit China, bemüht. Dies umfasst auch den Informationsaustausch mit Kantonen und Gemeinden zu Aktivitäten mit chinesischen Provinzen und Städten.