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19.5071 · Fragestunde. Frage · 2019-03-06

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Inwieweit könnten die im institutionellen Abkommen vorgesehenen Regelungen zu staatlichen Beihilfen auf folgende Bereiche anwendbar sein:

- Gesundheitswesen, insbesondere kantonaler Anteil an der Vergütung stationärer Behandlungen (Art. 49a KVG) oder gemeinwirtschaftliche Leistungen (Art. 49 Abs. 3 KVG)?

- Alters- und Pflegeheime sowie Pflege zu Hause?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)

Institutionelles Abkommen. Staatliche Beihilfen für Spitäler, Alters- und Pflegeheime sowie Pflege zu Hause | Lexipedia | Lexipedia