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19.5071 · Fragestunde. Frage · 2019-03-06

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Inwieweit könnten die im institutionellen Abkommen vorgesehenen Regelungen zu staatlichen Beihilfen auf folgende Bereiche anwendbar sein:

- Gesundheitswesen, insbesondere kantonaler Anteil an der Vergütung stationärer Behandlungen (Art. 49a KVG) oder gemeinwirtschaftliche Leistungen (Art. 49 Abs. 3 KVG)?

- Alters- und Pflegeheime sowie Pflege zu Hause?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)