Lexipedia

Änderung der gesetzlichen Grundlagen, sodass Swissmedic Dosierungen und Packungen von Arzneimitteln auch dann auf die Spezialitätenliste setzen kann, wenn das Gesuch nicht vom Hersteller stammt.

19.508 · Parlamentarische Initiative · 2019-12-19

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Die gesetzlichen Grundlagen werden so geändert, dass die Swissmedic ohne ausdrücklichen Gesuch der Pharmaindustrie spezielle, günstigere Dosierungen von bereits in anderen Dosierungen zugelassenen Arzneimitteln in die Spezialitätenliste aufnehmen darf. Der Entscheid, ein Medikament aus Gründen der Wirtschaftlichkeit in die Spezialitätenliste aufzunehmen, kann von der Swissmedic getroffen oder von Patientenverbänden, Facharztgruppen oder Versicherern verlangt werden.

Begründung

In der Antwort auf meine Interpellation 19.4211 hat der Bundesrat festgehalten, dass die Swissmedic nicht über die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen verfügt, um das Problem der Verschwendung durch ungeeignete Verpackungen bestimmter Medikamente anzugehen.

Als Beispiel habe ich in dieser Interpellation auf Velcade verwiesen, da es ein sehr repräsentatives Beispiel für die Abfallproblematik ist, aber man könnte diese auch mit anderen Medikamenten veranschaulichen. Velcade wird seit mehreren Jahren in der Behandlung des Myeloms eingesetzt. Anfangs wurden die Ampullen à 1 Milligramm intravenös verabreicht. Die Dosierung hing von der Körperoberfläche der Patientin oder des Patienten ab (1,3 g/m2), durfte aber 2,6 Milligramm nicht übersteigen. Schliesslich wurde die subkutane Anwendung getestet. Diese zeigt die gleiche Wirkung, hat aber weniger Nebenwirkungen. Die 1-Milligramm-Ampullen sind jedoch nicht für die subkutane Anwendung zugelassen. Werden die Ampullen trotzdem subkutan angewendet, riskiert der oder die Versicherte sowie die Person, die das Medikament verschreibt, dass die Rückerstattung wegen Off-Label-Use verweigert wird. Die Pharmaindustrie, die dieses Medikament herstellt, hat 3,5-Milligramm-Ampullen auf die Spezialitätenliste setzen lassen, obwohl die Dosierung für die intravenöse und die subkutane Verabreichung gleich ist - nämlich höchstens 2,6 Milligramm. Einzig diese 3,5-Milligramm-Ampullen sind für die subkutane Verabreichung zugelassen. Die 1-Milligramm-Ampulle kostet Fr. 642.95 und die 3,5-Milligramm-Ampulle Fr. 1831.85. Die Behandlung eines Myeloms umfasst in der Regel sechs Zyklen. In jedem Zyklus gibt es vier Injektionen. Aus den oben erwähnten Gründen - Spezialitätenliste und Off-Label-Use - dürfen nur 3,5-Milligramm-Ampullen verwendet werden. Wenn nun ein Patient 2 Milligramm Velcade braucht, werden bei jeder Injektion 1,5 Milligramm dieses teuren Medikaments weggeworfen und damit Fr. 545.95 verschleudert. Multipliziert mit 24 bedeutet das eine Verschwendung von Fr. 13 102.80 pro Patientin oder Patient. In der Schweiz werden pro Jahr rund 570 neue Myelom-Erkrankungen diagnostiziert. Haben alle diese Behandlungen die oben beschriebene Verschwendung zur Folge, werden pro Jahr sieben Millionen Franken verschwendet! Im Anbetracht der Tatsache, dass sich die Kosten für dieses Medikament, welches von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen wird, auf exorbitante sieben Milliarden Franken pro Jahr belaufen, ist eine solche Verschwendung unverschämt, ungerechtfertigt und inakzeptabel.

Wenn die Pharmaindustrie die Aufnahme der verschiedenen Packungsgrössen für die verschiedenen Indikationen in die Spezialitätenliste nicht selber beantragt, müssen sich Akteure aus dem Gesundheitswesen mit einem entsprechenden Gesuch direkt an die Swissmedic wenden können.

Verhandlungen

30.05.2024 Nationalrat

Abschreibung

Änderung der gesetzlichen Grundlagen, sodass Swissmedic Dosierungen und Packungen von Arzneimitteln auch dann auf die Spezialitätenliste setzen kann, wenn das Gesuch nicht vom Hersteller stammt. | Lexipedia | Lexipedia