19.5105 · Fragestunde. Frage · 2019-03-06
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Die EU beschliesst fortlaufend neue Gesetze oder Bestimmungen und fordert die Schweiz auf, diese zu übernehmen. Bei Ablehnung einer Übernahme droht die EU mit Sanktionen.
1. Von welchen von der EU beschlossenen Rechtsentwicklungen bei bestehenden Verträgen hat der Bundesrat Kenntnis, respektive hat er einen Gesamtüberblick über die beschlossenen und diskutierten Rechtsentwicklungen?
2. In welchen Bereichen finden gegenwärtig Verhandlungen im Gemischten Ausschuss über Rechtsanpassungen statt?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Schweiz entscheidet autonom und gemäss ihren verfassungsmässigen Entscheidprozessen (gegebenenfalls inkl. Referendumsmöglichkeit) über die Übernahme von Rechtsentwicklungen in die bilateralen Abkommen Schweiz-EU. Die Rechtsentwicklungen reichen von rein technischen Anpassungen (bspw. Anpassungen der Luftfahrtvorschriften an internationale Standards in den Bereichen Flug- und Luftsicherheit) bis zu politisch relevanten Entwicklungen (bspw. im Bereich Personenfreizügigkeit). Die für die jeweiligen Abkommen zuständigen Departemente verfolgen in ihren Bereichen die Rechtsentwicklungen in der EU sehr genau und leiten die Schweizer Delegationen in den gemischten Ausschüssen. Die Direktion für europäische Angelegenheiten ist die Koordinationsstelle für Europapolitik des Bundes und stellt den Gesamtüberblick sicher. Zu den aktuell in den gemischten Ausschüssen diskutierten bzw. anstehenden Weiterentwicklungen gehören insbesondere folgende:
Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse
- Aktualisierung gewisser Verweise auf EU-Rechtsgrundlagen sowie technische Anpassung im Kapitel 4 (Medizinprodukte) in Anhang 1
- Überarbeitung von Anhang 1 Kapitel 4 (Medizinprodukte) aufgrund der geänderten EU-Rechtsgrundlagen (Medical Devices Regulation 2017/745, MDR, und In vitro diagnostic medical devices regulation, IVDR). Landwirtschaftsabkommen
- Aufnahme neuer Ursprungsbezeichnungen und geografischer Angaben und Aktualisierung der Rechtsvorschriften (Anhang 12 zu GUB/GGA)
- Aktualisierung der Zolltarifnummern (Anhänge 1 und 2)
- Aufnahme von neuen Wein- und Spirituosenbezeichnungen und Aktualisierung der Rechtsvorschriften (Anhänge 7 und 8)
- Teilnahme am Trade Control and Expert System (Traces) im Bereich der Bioprodukte (Anhang 9)
- Anhang 11 (Veterinäranhang): Aktualisierung der Gesetzgebungen (Gespräche haben noch nicht begonnen)
Landverkehr
- Umsetzung der für die Schweiz relevanten Teile der Eisenbahnpakete:
- 3. Eisenbahnpaket: Fahrgastrechte, Marktöffnung im grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehr (der nationale Verkehr ist nicht betroffen)
- 4. Eisenbahnpaket: technische Aspekte (Interoperabilität und Bahnsicherheit)
- Einführung intelligenter Fahrtenschreiber für LKW (zeitgleich in der Schweiz und der EU). Die Wirksamkeit und Effizienz der Kontrollen werden u. a. verbessert.
- Künftiges Mobility Package (Strasse): Regeln für Zugang zum Beruf und Sozialvorschriften (Gespräche können erst aufgenommen werden, nachdem das Gesetzespaket in der EU verabschiedet wurde)
Luftverkehr
- Das Abkommen wird jährlich aktualisiert (meist technische Anpassungen der Luftfahrtvorschriften an internationale Standards insbesondere in den Bereichen Flug- und Luftsicherheit, Flugsicherung, Umwelt, Verbraucherschutz, Wettbewerbsrecht und Verkehrsrechte)
- Revision der Easa-Grundverordnung: 2018 wurde in der EU die Easa-Verordnung revidiert (European Union Aviation Safety Agency, Easa). Die Schweiz will die Verordnung 2019 ins Luftverkehrsabkommen übernehmen (u. a. damit die Äquivalenz von Schweizer Sicherheitszertifikaten gewährleistet bleibt).
Freizügigkeitsabkommen
- Aktualisierung Anhang III (gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen)
- Technische Gespräche laufen auf Stufe Arbeitsgruppe Anhang III.
Weitere Rechtsentwicklungen in diesem Bereich, über welche aber keine Gespräche geführt werden, sind folgende:
Durchsetzungsrichtlinie 2014/67
- revidierte Entsenderichtlinie 2018/957 (Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort") Unionsbürgerrichtlinie 2004/38
- Revision der Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit 883/2004 (noch nicht von der EU verabschiedet)
Abkommen über Zollerleichterung und Zollsicherheit
- Anpassung des Abkommens an den neuen Unionszollkodex (UZK) Schengen und Dublin
Eine Reihe von Rechtsakten befindet sich gegenwärtig im Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene. Die Schweiz begleitet im Rahmen ihrer gestaltenden Mitspracherechte diese Prozesse. Die wichtigsten sind folgende:
- Die Revision des Visakodex will die EU-Visumpolitik effizienter und sicherer machen;
- die Interoperabilitätsverordnung bezweckt den besseren Austausch von Daten dank der Verbindung der verschiedenen Informationssysteme auf EU-Ebene im Bereich Migration, Asyl und innere Sicherheit untereinander;
- die Revision der Verordnung zur Europäischen Agentur für Grenz- und Küstenwache (Frontex) will das Mandat der Agentur modernisieren und diese mit mehr Personal, Finanzen und Kompetenzen ausstatten;
- die Revision des Schengener Grenzkodex betrifft die Bedingungen zur Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen im Schengen-Raum;
- die Revision der Dublin-Verordnung wird seit Mai 2016 diskutiert und möchte einen Verteilmechanismus etablieren, welcher bei ausserordentlich hohen Zahlen eine Umverteilung von Asylsuchenden von stark auf weniger belastete Staaten vorsieht.
Zudem befinden sich aktuell vier substanzielle Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes im schweizerischen Genehmigungsverfahren: die Waffenrichtlinie (2017/853), welche eine Teilrevision des nationalen Waffengesetzes bedingt und worüber das Volk am 19. Mai 2019 abstimmen wird; die Verordnung zur Errichtung eines elektronischen Ein- und Ausreisesystems (EES, 2017/2225 und 2017/2226); die Verordnung zur Einführung eines europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (Etias, 2018/1240); die Verordnung zur Modernisierung des Schengener Informationssystems SIS II (2018/1860, 2018/1861 und 2018/1862).