19.5107 · Fragestunde. Frage · 2019-03-06
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
In seiner Antwort auf die Interpellation Aebischer Matthias 16.4000 erklärte sich der Bundesrat bereit zu prüfen, ob das Romani (oder Romanes) als nicht territorial gebundene Sprache im Sinne der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen anerkannt werden kann. Im siebten Bericht vom Dezember 2018 zur Charta kommt der Bundesrat zum Schluss, dass angesichts der Definition in der Charta auf den Antrag nicht eingegangen werden könne; weitere Details nennt der Bundesrat nicht.
- Wurde der Antrag wirklich im Detail geprüft?
- Auf Grundlage welcher Fakten wurde entschieden?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)