19.5150 · Fragestunde. Frage · 2019-03-12
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
In der Schweiz arbeiten zwei Drittel aller Frauen, die im Landwirtschaftsbetrieb oder -unternehmen ihres Ehemanns oder Lebenspartners tätig sind, unentgeltlich. Studierende haben Anrecht auf Erwerbsersatz, ohne über ein Einkommen zu verfügen.
- Beabsichtigt der Bundesrat vor diesem Hintergrund, Artikel 16b Absatz 1 Buchstabe c EOG anzupassen, damit diese Frauen eine Mutterschaftsentschädigung beanspruchen können?
- Wenn nicht, warum nicht?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)