19.5152 · Fragestunde. Frage · 2019-03-12
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Am 7. März 2019 haben 36 Staaten, darunter sämtliche EU-Mitglieder, eine Resolution unterstützt, welche die Menschenrechtsverletzungen in Saudi-Arabien verurteilt. Diese fordert die Freilassung der inhaftierten Frauen- und Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten und eine Mitwirkung bei der Uno-Untersuchung am Mord des Journalisten Jamal Khashoggi.
- Warum hat die Schweiz diese Erklärung nicht unterstützt?
- Teilt er die Anliegen der Resolution nicht vollumfänglich?
Stellungnahme des Bundesrates
Das Engagement für den Schutz der Menschenrechte sowie die Förderung des internationalen Genf sind Prioritäten der Schweizer Aussenpolitik. Die Schweiz thematisiert Menschenrechtsfragen sowohl auf multilateraler Ebene als auch in bilateralen Treffen mit Saudi-Arabien. Die Situation der Menschenrechtsaktivistinnen in Saudi-Arabien wurde zuletzt am 12. März 2019 im Rahmen einer Demarche mit dem saudischen Geschäftsträger angesprochen. Bei der Wahl der Demarchen ist auch immer die spezielle Rolle der Schweiz als Brückenbauerin im Auge zu behalten. Dabei müssen Aspekte der guten Dienste, insbesondere die Schutzmachtmandate für Saudi-Arabien und Iran, in die Überlegungen einfliessen. Die Tatsache, dass die Schweiz die gemeinsame Erklärung im Uno-Menschenrechtsrat nicht unterzeichnet hat, bedeutet nicht, dass sie ihren Inhalt nicht unterstützt. Der Vorsteher des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat dies in seiner Eröffnungsrede zur 40. Session des Menschenrechtsrates am 25. Februar 2019 deutlich gemacht. Der genaue Wortlaut der Rede findet sich auf der Website admin.ch unter "Reden der Bundesräte".