19.5162 · Fragestunde. Frage · 2019-03-13
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Auf der Seite des Staatssekretariats für Migration (SEM) (https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/buergerrecht/schweizer_buergerrecht.html) steht, dass der Entzug des Schweizer Bürgerrechts gemäss Artikel 42 BüG nur in einem gravierenden Fall denkbar sei. Als Beispiele werden verurteilte Kriegsverbrecher oder Terroristen genannt.
Ist der Bundesrat bereit, diese Bestimmung systematisch im Fall von Schweizer "Dschihad-Touristen" mit doppelter Staatsbürgerschaft anzuwenden?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)