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19.5204 · Fragestunde. Frage · 2019-03-13

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Bei der Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) hat der Gesetzgeber die Frage nicht explizit beantwortet, ob temporäre Arbeitsgemeinschaften (Arge) zusätzlich zu den einzelnen Mitgliedern solcher Arge auch die Unternehmensabgabe leisten müssen. Die heutige Doppelbelastung ist ungerechtfertigt.

Ist der Bundesrat bereit, die Gesetzeslücke zu schliessen und dem Parlament umgehend eine Gesetzesänderung vorzuschlagen, wonach die Arge von der Unternehmensabgabe befreit werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Das Abgabesystem wurde am 1. Januar 2019 eingeführt. Bei der Unternehmensabgabe hat sich der Gesetzgeber für ein einfaches und effizientes Erhebungssystem entschieden. Er stellt auf das Mehrwertsteuer-Register ab. Der Bundesrat ist der Meinung, dass zunächst noch weitere Erfahrungen mit dem neuen System gesammelt werden sollten. Bereits im Jahr 2020 wird der Bundesrat jedoch die Abgabetarife überprüfen und bei dieser Gelegenheit auch allfälligen Anpassungsbedarf am Abgabesystem erheben.