19.5218 · Fragestunde. Frage · 2019-03-13
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Am 11. März 2019 hat der Bundesrat erklärt: Sollten die beiden Schweizer Bürger in Marokko verurteilt werden, würden sie ihre Strafe dort verbüssen. Nach ihrer Rückkehr in die Schweiz könne man dann weiterschauen.
Es gilt zuvorderst sicherzustellen, dass radikalisierte Personen nie mehr in die Schweiz zurückkehren und dass ihnen die Staatsbürgerschaft entzogen wird.
Kann der Bundesrat bestätigen, dass im Fall, dass die Doppelbürger verurteilt werden, ihnen die Staatsbürgerschaft vor ihrer Rückkehr in die Schweiz entzogen wird?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)