19.5228 · Fragestunde. Frage · 2019-03-13
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
In seiner Antwort auf meine Interpellation 18.3310 zur schwierigen Lage, in der sich Fahrerinnen und Fahrer von Pistenfahrzeugen befinden, hat der Bundesrat festgestellt, dass diese Personen in Haftungsfragen dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) unterstehen.
Ist der Bundesrat bereit, im Rahmen dieses Gesetzes eine Lösung herbeizuführen, damit Fahrerinnen und Fahrer, die kein Verschulden trifft, bei einem Unfall mit einer Drittperson ausserhalb der Betriebszeiten nicht der Kausalhaftung unterliegen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)