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19.5262 · Fragestunde. Frage · 2019-06-05

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Am 9. August 2017 hat Tschechien zusammen mit Polen beim Europäischen Gerichtshof Beschwerde eingereicht mit dem hauptsächlichen Ziel, die Nichtigerklärung der EU-Waffenrichtlinie 2017/853 zu erreichen. Wird die Beschwerde gutgeheissen, befindet sich die Schweiz in einer speziellen Situation: Sie wird dann eine Richtlinie übernommen haben, die für nichtig erklärt worden ist.

Ist es nicht angezeigt, die Änderung des Waffengesetzes, die anlässlich der Abstimmung vom 19. Mai angenommen wurde, erst nach dem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs in Kraft zu setzen, um eine solch absurde Situation zu vermeiden?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)