19.5316 · Fragestunde. Frage · 2019-06-11
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
In seiner Antwort auf die Interpellation 19.3114 bestätigt der Bundesrat, dass er einzig auf freiwillige Massnahmen setzen will, um "Finanzmittelflüsse in Einklang mit einer emissionsarmen und gegenüber Klimaveränderungen widerstandsfähigen Entwicklung" (Art. 2.1c des Pariser Klimaabkommens) zu bringen. Erst bei fehlender Wirkung würden weitere Möglichkeiten geprüft werden.
Wie und wann soll die Wirkung dieser freiwilligen Massnahmen überprüft und gemessen werden?