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19.5330 · Fragestunde. Frage · 2019-06-11

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Verschiedenste gesetzliche KLV-Anpassungen für ambulante Hebammenleistungen sind 2015 in Kraft getreten, die im alten Tarif nicht abgebildet sind. Es besteht diesbezüglich Rechtsunsicherheit. Gemäss Hochrechnungen sind die finanziellen Auswirkungen mit zusätzlichen Aufwendungen von 29,4 Millionen Franken oder 0,04 Prozent der gesamten Gesundheitskosten vertretbar, für die Hebammen aber existenziell.

- Welchen Handlungsbedarf sieht der Bundesrat?

- Wie beurteilt er die Notwendigkeit einer neuen Tarifstruktur?