19.5352 · Fragestunde. Frage · 2019-06-12
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Gemäss Artikel 49 Absatz 8 KVG ordnet der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen schweizweit Betriebsvergleiche zwischen Spitälern an. Am 15. Mai 2019 hält das Bundesverwaltungsgericht in einem Entscheid betreffend Spitaltarif der öffentlichen Spitäler des Kantons Schwyz fest, dass es unabdingbar ist, dass die Verpflichtung zur Erstellung dieser Betriebsvergleiche baldmöglichst umgesetzt wird.
Wie fortgeschritten sind die Arbeiten zur Umsetzung von Artikel 49 Absatz 8 KVG?