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19.5408 · Fragestunde. Frage · 2019-09-10

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Die unabhängige Expertenkommission für administrative Versorgung (UEK) macht in ihrem Schlussbericht Vorschläge, wie ehemalige Opfer der administrativen Versorgung und Verdingkinder besser unterstützt und rehabilitiert werden können.

Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat daraufhin öffentlich bekanntgegeben, die Vorschläge zu prüfen. Viele Betroffene sind mittlerweile im Rentenalter, es bleibt also nicht mehr viel Zeit.

Wie sieht der Fahrplan des Bundesrates aus?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Empfehlungen der unabhängigen Expertenkommission "Administrativ versorgte Menschen" (UEK) wurden am 2. September 2019 vorgestellt und dem Bundesrat auch an jenem Tag übergeben. Inhaltlich reichen die Empfehlungen von diversen finanziellen Leistungen über eine Unterstützung bei der Teilhabe am politischen und kulturellen Leben bis hin zu Bildungs- und Forschungsmassnahmen. Die Kommission empfiehlt auch die Errichtung eines von Opfern geführten und vom Bund finanzierten "Maison de l'autre Suisse". Der Bundesrat wird alles daransetzen, dass seine Antwort nicht lange auf sich warten lassen wird. Eine umfassende Stellungnahme wird dadurch erschwert, dass die Empfehlungen der UEK sehr unterschiedliche Sachgebiete sowie verschiedene Kompetenzbereiche von Bund, Kantonen, Gemeinden und auch von Privaten betreffen und dass sie noch vertiefter Abklärungen bedürfen. Bereits in diesem Jahr wird das Parlament die Gelegenheit haben, sich mit einem wichtigen Einzelaspekt zu befassen. Zwei parlamentarische Vorstösse betreffen das Thema "Verlängerung der Frist zur Einreichung von Gesuchen um einen Solidaritätsbeitrag". Es handelt sich um die Motion Jans 18.4295 und die parlamentarische Initiative Comte 19.471. Die Stossrichtung dieser beiden Vorstösse deckt sich weitestgehend mit einer der Empfehlungen der UEK.