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19.5416 · Fragestunde. Frage · 2019-09-11

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Am 2. September 2019 fand die Schlussveranstaltung der unabhängigen Expertenkommission Administrative Versorgungen (UEK) in Bern statt. Dabei wurde Bundesrätin Karin Keller-Sutter der Schlussbericht mit etlichen Empfehlungen zugunsten der Betroffenen von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen übergeben. Sie hat bei der Entgegennahme die Beantwortung in Aussicht gestellt.

Wann dürfen die Betroffenen mit Antworten des Bundesrates rechnen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Empfehlungen der unabhängigen Expertenkommission "Administrativ versorgte Menschen" (UEK) wurden am 2. September 2019 vorgestellt und dem Bundesrat auch an jenem Tag übergeben. Inhaltlich reichen die Empfehlungen von diversen finanziellen Leistungen über eine Unterstützung bei der Teilhabe am politischen und kulturellen Leben bis hin zu Bildungs- und Forschungsmassnahmen. Die Kommission empfiehlt auch die Errichtung eines von Opfern geführten und vom Bund finanzierten "Maison de l'autre Suisse". Der Bundesrat wird alles daransetzen, dass seine Antwort nicht lange auf sich warten lassen wird. Eine umfassende Stellungnahme wird dadurch erschwert, dass die Empfehlungen der UEK sehr unterschiedliche Sachgebiete sowie verschiedene Kompetenzbereiche von Bund, Kantonen, Gemeinden und auch von Privaten betreffen und dass sie noch vertiefter Abklärungen bedürfen. Bereits in diesem Jahr wird das Parlament die Gelegenheit haben, sich mit einem wichtigen Einzelaspekt zu befassen. Zwei parlamentarische Vorstösse betreffen das Thema "Verlängerung der Frist zur Einreichung von Gesuchen um einen Solidaritätsbeitrag". Es handelt sich um die Motion Jans 18.4295 und die parlamentarische Initiative Comte 19.471. Die Stossrichtung dieser beiden Vorstösse deckt sich weitestgehend mit einer der Empfehlungen der UEK.