Lexipedia

19.5424 · Fragestunde. Frage · 2019-09-11

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Artikel 25 des Wiener Übereinkommens über die diplomatischen Beziehungen hält fest, dass der Empfangsstaat beglaubigten diplomatischen Vertretern "jede Erleichterung zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben" gewährt. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Vertretungen aufgrund ausländischen Rechts ihren Zahlungsverkehr nicht über Schweizer Banken abwickeln können und dadurch an der Ausübung ihrer Tätigkeit gehindert werden.

- Was unternimmt der Bundesrat dagegen?

- Sind die gesetzlichen Grundlagen ausreichend?

Wie setzt der Bundesrat die Verpflichtungen des Wiener Übereinkommens in Bezug auf Bankgeschäfte um? | Lexipedia | Lexipedia