19.5494 · Fragestunde. Frage · 2019-09-17
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Ein Marokkaner macht Schlagzeilen. Der "Blick" schreibt unter dem Titel "Behörden geben Opfern Mitschuld": "Die Schweiz hat ein massives Problem im Umgang mit kriminellen, abgewiesenen Asylbewerbern."
Kann der Bundesrat die Aussage des "Blicks" quantifizieren:
- Wie viele Abgewiesene kann die Schweiz nicht ausweisen?
- Wie viele Abgewiesene sind kriminell?
- Wie viele können nicht identifiziert werden oder haben keine Papiere?
- Ist Administrativhaft für chronisch Kriminelle nicht möglich wegen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Rückkehrstatistiken des Staatssekretariats für Migration (SEM) unterscheiden nicht zwischen straffälligen und nichtstraffälligen Personen. Am 31. August 2019 waren 4131 Personen aus dem Asylbereich in der Rückkehrunterstützung des SEM erfasst. Diese Zahl schliesst auch die Personen ein, bei denen das Asylverfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen wurde, sowie auch all jene, die freiwillig ausreisen oder problemlos zurückgeführt werden können. Die grosse Mehrheit dieser Personen besitzt keine Papiere und muss identifiziert werden. Derzeit befinden sich 2548 Personen in dieser Phase der Identitätsabklärung, wobei sich eine grosse Mehrheit problemlos identifizieren lässt. Die EMRK schliesst die Anordnung von ausländerrechtlichem Freiheitsentzug (Administrativhaft) gegenüber vorbestraften Personen nicht aus; massgebend ist, ob Haftgründe nach dem Ausländer- und Integrationsgesetz vorliegen. Bei der Administrativhaft handelt es sich nicht um eine Strafhaft. Folglich wird die Haft nicht aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung angeordnet, sondern im Hinblick auf die Durchführung eines Wegweisungsverfahrens oder den Vollzug einer Wegweisung. Für die Anordnung der Administrativhaft im Einzelfall sind die Kantone zuständig.