19.5497 · Fragestunde. Frage · 2019-09-17
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Bei Zwangsausschaffungen wird am Tag der Abreise das Staatssekretariat für Migration (SEM) am Flughafen sein ("Luzerner Zeitung", 10. September 2019). Gemäss dem SEM gelang es, vermehrt Personen nach Algerien zurückzuführen, bei denen zuvor Versuche gescheitert waren.
- Was macht das SEM konkret zusätzlich, das die kantonalen Vollzugsbehörden nicht auch tun können?
- Gibt es Statistiken, wie viele Fälle dank dieser Methode erfolgreich waren?
- Hat der Bundesrat ein Ziel, wie viele algerische Vollzugsfälle bis wann abgebaut werden?
Stellungnahme des Bundesrates
Das SEM kann den Kantonen bei schwierigen Einzelfällen zusätzliche unterstützende Massnahmen anbieten, die über die klassische Vollzugsunterstützung (Identifikation und Beschaffung von Ersatzreisedokumenten) hinausgehen. Dabei handelt es sich insbesondere um eine intensivere Vorbereitung im Vorfeld einer Rückführung, unter Einbezug der verschiedenen involvierten Akteure, sowie um die Anwesenheit des SEM am Flughafen am Abflugtag. Es gibt keine offizielle Statistik zu diesen zusätzlichen Massnahmen des SEM. 2018 konnten 66 algerische Staatsangehörige zurückgeführt werden. Dies entspricht einer Verdoppelung gegenüber dem Vorjahr (2017: 27). Der Bund will die Kantone beim Wegweisungsvollzug künftig aber noch stärker unterstützen, indem z. B. neu ein Case Management insbesondere für schwierige Fälle betrieben werden soll.