19.5509 · Fragestunde. Frage · 2019-09-18
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Nicht nur für Kroatien, sondern auch für das Schengen-Mitglied Slowenien ist umfangreich dokumentiert, dass die Behörden den Zugang zum Asylverfahren systematisch verweigern und Asylsuchende illegal, ohne Prüfung des Einzelfalls, abschieben (siehe z. B. www.borderviolence.eu, Berichte von Amnesty International und der slowenischen NGO Infokolpa).
In welcher Form setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass die Vorgaben des Grenzkodex von bestehenden Schengen-Mitgliedstaaten eingehalten werden?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Kontrolle der Schengen-Aussengrenze richtet sich nach dem Schengener Grenzkodex, welcher die Einhaltung der Grundrechte vorgibt. Obschon Kroatien noch kein vollständiges Mitglied der Schengen-Zusammenarbeit ist, ist es mit Blick auf den geplanten Beitritt zum Schengen-Raum verpflichtet, die Regeln des Schengener Grenzkodex anzuwenden. Die Europäische Kommission ist dafür zuständig, die Einhaltung von EU-Recht zu überwachen. Sie beobachtet die Situation und kann bei Bedarf auch Massnahmen einleiten. In Hinblick auf eine Aufnahme von Kroatien in den Schengen-Raum wird die korrekte Anwendung der Schengener Verpflichtungen überprüft werden. Diese Überprüfung wird im Rahmen von Schengen-Evaluierungen durch die Europäische Kommission unter Beihilfe von Sachverständigen aus Schengen-Staaten regelmässig wiederholt werden, wie dies bei Slowenien bereits der Fall ist. Diese Evaluierungen umfassen auch die Respektierung asyl- und grundrechtlicher Prinzipien. Durch ihre Assoziierung an Schengen/Dublin hat die Schweiz zwar ein Mitspracherecht, aber kein Mitentscheidungsrecht. Die Schweiz setzt sich aber sowohl in bilateralen Dialogen als auch auf multilateraler Ebene dafür ein, dass ein effektiver Grenzschutz nicht zulasten der internationalen und europäischen Asyl- und Menschenrechtsnormen gehen darf.