Lexipedia

19.5514 · Fragestunde. Frage · 2019-09-18

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

- Ist der Bundesrat gewillt, seine Möglichkeiten auszuschöpfen, damit Kroatien nur dann in den Schengen-Raum aufgenommen wird, wenn gewährleistet ist, dass es den Grenzkodex vollumfänglich einhält und asyl- und grundrechtliche Prinzipien respektiert?

- Wenn nein, weshalb nicht?

- Wenn ja, welche Einflussmöglichkeiten hat der Bundesrat dazu?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Kontrolle der Schengen-Aussengrenze richtet sich nach dem Schengener Grenzkodex, welcher die Einhaltung der Grundrechte vorgibt. Obschon Kroatien noch kein vollständiges Mitglied der Schengen-Zusammenarbeit ist, ist es mit Blick auf den geplanten Beitritt zum Schengen-Raum verpflichtet, die Regeln des Schengener Grenzkodex anzuwenden. Die Europäische Kommission ist dafür zuständig, die Einhaltung von EU-Recht zu überwachen. Sie beobachtet die Situation und kann bei Bedarf auch Massnahmen einleiten. In Hinblick auf eine Aufnahme von Kroatien in den Schengen-Raum wird die korrekte Anwendung der Schengener Verpflichtungen überprüft werden. Diese Überprüfung wird im Rahmen von Schengen-Evaluierungen durch die Europäische Kommission unter Beihilfe von Sachverständigen aus Schengen-Staaten regelmässig wiederholt werden, wie dies bei Slowenien bereits der Fall ist. Diese Evaluierungen umfassen auch die Respektierung asyl- und grundrechtlicher Prinzipien. Durch ihre Assoziierung an Schengen/Dublin hat die Schweiz zwar ein Mitspracherecht, aber kein Mitentscheidungsrecht. Die Schweiz setzt sich aber sowohl in bilateralen Dialogen als auch auf multilateraler Ebene dafür ein, dass ein effektiver Grenzschutz nicht zulasten der internationalen und europäischen Asyl- und Menschenrechtsnormen gehen darf.