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19.5516 · Fragestunde. Frage · 2019-09-18

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat im August zum zweiten Mal eine Dublin-Rückführung nach Kroatien abgelehnt und u. a. damit begründet, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) zu wenig auf die zahlreichen Berichte zu illegalen Pushbacks eingegangen ist.

- Wie kam das SEM zum Schluss, dass in Kroatien trotz zahlreichen anderslautenden Dokumentationen der Zugang zum Asylverfahren gewährleistet sei und keine Existenzgefährdung vorliegen könnte?

- Was unternimmt das SEM, um die menschenrechtliche Lage vor Ort besser beurteilen zu können?

Stellungnahme des Bundesrates

Das SEM überwacht die Entwicklungen in Kroatien wie auch in allen anderen Dublin-Staaten laufend und passt seine Asyl- und Wegweisungspraxis bei Bedarf an. Dabei berücksichtigt das SEM auch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit den zwei genannten Urteilen Überstellungen nach Kroatien nicht generell ausgesetzt. Vielmehr hat es das SEM in diesen zwei Einzelfällen angehalten, nähere Ausführungen zur Situation in Kroatien zu machen, auch im Hinblick auf die spezifischen Bedürfnisse der betroffenen Personen. Personen, die im Rahmen des Dublin-Verfahrens von der Schweiz nach Kroatien überstellt werden, werden ausnahmslos in die Hauptstadt Zagreb transferiert; das heisst, sie befinden sich nach ihrer Rückkehr nicht im grenznahen Gebiet zu Bosnien und Herzegowina. Nach Erkenntnissen des SEM haben Dublin-Rückkehrende in Kroatien Zugang zum Asylverfahren. Was die Menschenrechtslage in Kroatien betrifft, setzt sich die Schweiz zudem auf europäischer Ebene dafür ein, dass alle Dublin-Staaten die Menschenrechte, die Genfer Flüchtlingskonvention und dabei insbesondere das Non-Refoulement-Prinzip respektieren und umsetzen. Die Europäische Kommission ist in der EU für die Überwachung der Einhaltung von EU-Recht zuständig. Sie beobachtet die Situation und kann bei Bedarf Massnahmen einleiten.