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19.5536 · Fragestunde. Frage · 2019-09-18

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

- Wie viele Dublin-Übernahmegesuche wurden von den angefragten Staaten in den letzten zwölf Monaten nicht fristgerecht beantwortet, sodass die Schweiz abschliessend zuständig wurde?

- Um welche Dublin-Staaten handelt es sich dabei?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Dublin-Verordnung sieht vor, dass die Nichtbeantwortung eines Ersuchens um Aufnahme oder Wiederaufnahme durch den angefragten Staat innerhalb der vorgegebenen Fristen als stillschweigende Zustimmung gilt. Folglich gibt es die Konstellation nicht, dass die Schweiz zuständig wird, weil ein anderer Staat nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen antwortet.

Absichtlich verzögerte Dublin-Übernahmegesuche | Lexipedia | Lexipedia