19.5537 · Fragestunde. Frage · 2019-09-18
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat schreibt auf meine Frage 19.5388, dass im Verfahren zur Rücknahme von Chlorothalonil-Produkten neue Informationen von Herstellern geprüft werden. Konzerne können so aufschiebende Wirkung auf das Verbot von Verkauf und Ausbringung erwirken. Zudem werden Gerichtsverfahren mit verzögernder Wirkung angestrebt.
Müsste der Bundesrat nicht das Vorsorgeprinzip anwenden und eine Sistierung von Verkauf und Ausbringung verfügen, im Sinne eines Gesundheitsschutzes der Bevölkerung?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)