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19.5542 · Fragestunde. Frage · 2019-09-18

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Bei der überfallsmässigen Invasion der Türkei in die Region Afrin in Syrien Anfang 2018 wurden gemäss Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 19.3208 150 000 Menschen vertrieben.

- Wie ist die aktuelle Situation dieser Menschen?

- Hat sich in der Zwischenzeit etwas verbessert?

- Was hat die Schweiz für diese Menschen konkret unternommen?

- Wie gross schätzt der Bundesrat die Chance ein, dass diese Vertriebenen in ihre Heimat zurückkehren können?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist besorgt über die Kampfhandlungen im Nordwesten Syriens und die angespannte Lage im Nordosten. Er erachtet den direkten, kritisch-konstruktiven Dialog mit den involvierten Staaten weiterhin als ein zielführendes Mittel, um eine Verbesserung der Konfliktsituation zu erreichen. Die Schweiz nimmt die Situation in Syrien in ihren bilateralen Beziehungen mit der Türkei regelmässig auf, letztmals im Juli bei einem Treffen der Aussenminister in Ankara. Wie in der Stellungnahme auf die Interpellation Guhl 18.3366 festgehalten, anerkennt der Bundesrat die territoriale Integrität Syriens und betont, dass die völkerrechtliche Stellung des Gebiets Afrin nicht einseitig geändert werden darf. Aktuell sind in Syrien 6,2 Millionen Binnenvertriebene auf humanitäre Hilfe angewiesen. Sie gehören oftmals zu den verletzlichsten Bevölkerungsgruppen. Die Schweiz hat seit 2011 431 Millionen Franken bereitgestellt. Für 2019 sind 61 Millionen Schweizerfranken für die humanitäre Hilfe vorgesehen. Nebst der humanitären Hilfe unterstützt die Schweiz die Uno in Genf in der Suche nach politischen Lösungen. Ebenfalls setzt sie sich für die Achtung und Förderung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte sowie für den Kampf gegen die Straflosigkeit ein.

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