19.5549 · Fragestunde. Frage · 2019-09-18
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. In der EU wird das Pestizid Chlorothalonil respektive der Abbaustoff R471811 als problematisch eingestuft. Der Bund hält die Stoffe hingegen für nichtrelevant, sie müssen deshalb gar nicht gemessen werden.
Wie begründet der Bundesrat diese unterschiedliche Einschätzung?
2. Bestreitet der Bund die Einschätzung der EU respektive der Europäischen Lebensmittelbehörde (Efsa, European Food Safety Authority), welche Chlorothalonil und die Abbaustoffe als krebserregend einstufen?